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Hans-Böckler-Stiftung, 18.04.05

WSI: Erweitertes Entsendegesetz erster Schritt auf dem Weg zum Mindestlohn

Mit der von der Bundesregierung geplanten Erweiterung des Entsendegesetzes würde erstmals in Deutschland eine weitreichende Mindestsicherung eingeführt. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung sieht darin einen wichtigen Schritt, um Lohndumping und die weitere Zunahme von Armutslöhnen einzudämmen.

Allerdings ist nach Einschätzung des WSI absehbar, dass auch nach einer Erweiterung des Entsendegesetzes große Lücken bei der Absicherung von Mindestlöhnen bleiben. So können die tariflichen Mindestlöhne nur in Branchen für allgemeinverbindlich erklärt werden, die über gültige Flächentarifverträge verfügen. Das ist jedoch in vielen Branchen nicht der Fall. Keine Lösung bietet das Entsendegesetz auch für Branchen, in denen die unteren tariflichen Lohngruppen mit Beträgen zwischen 4 und 6 Euro pro Stunde deutlich unterhalb der Armutsschwelle liegen.


Das WSI hält deshalb die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns für sinnvoll. Solche Regelungen existieren heute in der Mehrzahl der europäischen Staaten. Befürchtungen, dass dadurch Arbeitsplätze gefährdet würden, lassen sich nicht begründen. In einer umfassenden, international vergleichenden Studie aus dem Jahr 1998 kommt die OECD zu dem Ergebnis, dass zwischen der Existenz von Mindestlöhnen und der Beschäftigungshöhe in traditionellen Niedriglohnbranchen kein eindeutiger Zusammenhang bestehe. Zu ähnlichen Resultaten gelangen neuere Untersuchungen aus den USA und mehreren europäischen Ländern.

Für die deutsche Diskussion besonders interessant sind aus Sicht des WSI die Erfahrungen in Großbritannien. Dort sagten Kritiker bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 1999 ebenfalls massive Beschäftigungsverluste voraus. Zahlreiche wissenschaftliche Analysen haben indes belegt, dass diese Sorgen unbegründet waren. Während der gesetzliche Mindestlohn in Großbritannien zwischen 1999 und 2004 von £ 3,60 auf £ 4,85 (etwa 7,10 Euro) erhöht wurde, ist die Arbeitslosenquote von 6,2% (1998) auf 4,7% (2004) zurückgegangen. Mittlerweile wird der gesetzliche Mindestlohn von allen gesellschaftlichen Gruppen einschließlich der Arbeitgeber als wichtiges soziales Regelungsinstrument akzeptiert.

Die Erfahrungen aus dem Ausland, vor allem aber die aktuellen Debatten um die EU-Dienstleistungsrichtlinie machen deutlich, dass die Mindestlohnsicherung längst zu einer europaweiten Frage geworden ist. Wissenschaftler des WSI haben deshalb zusammen mit Kollegen des Schweizer Denknetz und des französischen Forschungsinstitutes IRES Thesen für eine europäische Mindestlohnpolitik entwickelt. Sie werden auf einer internationalen Fachtagung am 21./22. April 2005 in Zürich präsentiert.

Die Wissenschaftler plädieren für eine europaweit koordinierte Mindestlohnpolitik. Jedes Land soll für die unteren Lohngruppen konkrete Mindestnormen festlegen, die in einem bestimmten Verhältnis zum nationalen Lohngefüge stehen. Als kurzfristiges Ziel fordern die Wissenschaftler eine nationale Mindestnorm, die mindestens 50 Prozent des nationalen Durchschnittslohns beträgt. In Deutschland würde dies einem monatlichen Mindestlohn zwischen 1.450 und 1.500 Euro brutto entsprechen.

Mittelfristig sollten die nationalen Mindestlöhne eine Zielgröße von mindestens 60 Prozent des nationalen Durchschnittslohnes anvisieren. Damit wäre die in der "EU-Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer" von 1989 erhobene Forderung verwirklicht, wonach den Arbeitnehmern ein "gerechtes Arbeitsentgelt" garantiert werden soll.

Weitere Informationen:


Karin Rahn, Hans-Böckler-Stiftung
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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