Hilfe: Sie befinden sich auf...

Institut Arbeit und Technik, 22.12.04

Archiv

... einer Artikelseite. Sie zeigt den vollständigen Text einer Nachricht.

Am Fuß der Seite finden Sie drei Boxen mit weiteren Aktionsmöglichkeiten:
Über die linke Box können Sie zum vorhergehenden, bzw. nachfolgenden Artikel in diesem Bereich navigieren.
In der mittleren Box können Sie diesen Artikel bewerten.
In der rechten Box kommen Sie zu einer Druckversion dieses Artikels, Sie können den Link dieses Artikels an einen E-Mail-Empfänger verschicken und Sie können diesen Artikel auf einen Merkzettel legen, um ihn leichter wiederzufinden.

Hilfe: Generell zu dieser Seite

Bei NETZGUT finden Sie Nachrichten aus dem Netz.
Zu der Nachricht Ihres Interesses können Sie auf drei Wegen gelangen:

Im Archiv sind die Nachrichten nach Bereichen getrennt.
Unter Themen finden Sie Nachrichten bereichsübergreifend zu einem bestimmten Thema.
Über die Schlagworte gelangen Sie zu den Artikeln, denen eben jene Schlagworte zugeordnet wurden. Auch diese Einordnung ist bereichsübergreifend.

Übrigens: Der Hilfe-Button gibt Ihnen zu jeder Seite die passenden Informationen.

Institut Arbeit und Technik, 22.12.04

Zur wirksamen Bekämpfung von Schwarzarbeit fehlt es am breiten gesellschaftlichen Konsens

Das Auseinanderfallen von Rechts- und Wirtschafstraum in der EU lädt zum grenzüberschreitenden Rechtsbruch ein - IAT-Experte Prof. Dr. Gerhard Bosch: Konstruktionsmängel bei der Prävention und Gesetz-Blockaden

Die Schattenwirtschaft in Deutschland hat in den letzten Jahren weiter zugenommen. Experten schätzen den Anteil von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung am Bruttoinlandsprodukt auf 5 bis über 15 Prozent, die an den öffentlichen Kassen "vorbei verdient" werden. Gründe für die Zunahme sind bei der grenzüberschreitenden illegalen Arbeit zu suchen, aber auch veränderte Haushaltsstrukturen mit höherer Nachfrage nach Dienstleistungen wegen steigender Frauenerwerbstätigkeit und langanhaltende Arbeitslosigkeit zählen zu den Ursachen. "Zwar gibt es eine Vielzahl neuer Initiativen gegen Schwarzarbeit, die aber zum Teil nur begrenzt greifen können, wirksame Instrumente wie ein Korruptionsregister und Tariftreuegesetze werden blockiert", kritisiert der Arbeitsmarkt-Experte Prof. Dr. Gerhard Bosch, Vizepräsident des Instituts Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen).


Die Ursachen für die Zunahme der Schattenwirtschaft wurden bislang zu pauschal auf die Höhe der Abgabenquote und die Regulierungsdichte zurückgeführt, ohne ausreichend zwischen organisierter Kriminalität und Schwarzarbeit des "kleinen Mannes" zu unterscheiden, meint Bosch. Diese einseitigen Untersuchungen zur Schattenwirtschaft wurden dann vielfach zur Popularisierung von Deregulierungs- und Steuersenkungsprogrammen instrumentalisiert. "Damit hat aber die unzureichende Ursachenanalyse lange eine wirksame Bekämpfung der unterschiedlichen Formen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung behindert".

Erst in den letzten Jahren wird durch eine Vielzahl von Maßnahmen versucht, die Anreize für Schwarzarbeit zu verringern und sie wirksamer zu bekämpfen. Insgesamt ist mit den verschiedenen Gesetzen die bisherige Kompetenzvielfalt gestrafft und der Datenaustausch erleichtert worden. Der Zoll hat zentrale Funktionen bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung bekommen und wurde personell verstärkt. Die Wirksamkeit der vielen neuen Initiativen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Fest steht allerdings, dass die Erhöhung der Bußgelder nur heimische Unternehmer von illegaler Arbeit abhalten wird. Nur mit Österreich wurde ein Abkommen über eine Auslandsvollstreckung abgeschlossen.

Am Beispiel illegaler Arbeit wird deutlich, dass die europäische Union zwar ein gemeinsamer Wirtschaftsraum mit Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit geworden ist, aber noch kein gemeinsamer Rechtsraum besteht. "Dieses Auseinanderfallen von Wirtschafts- und Rechtsraum ist geradezu eine Einladung zum grenzüberschreitenden Rechtsbruch" kritisiert Prof. Bosch.

Mit der Generalunternehmerhaftung und der Haftung des Hauptunternehmers für Sozialversicherungsbeiträge von Subunternehmen wurden für die Bauwirtschaft auch Maßnahmen der Unterbindung von Schwarzarbeit an der Quelle beschlossen. Allerdings wurde die Generalunternehmerhaftung durch eine großzügige Verteilung von Freistellungsbescheinigungen wieder entwertet. Die Haftung für die Sozialversicherungsbeiträge hat durch ihre Beschränkung auf den ersten Subunternehmer weitgehend ihre Wirksamkeit eingebüsst. Diese Konstruktionsmängel bei der präventiven Bekämpfung sowie die Weigerung der Opposition, einem Korruptionsregister und Tariftreuegesetzen zuzustimmen, zeigen, dass es in Deutschland noch keinen breiten gesellschaftlichen Konsens gibt, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wirkungsvoll zu bekämpfen.

Für weitere Fragen steht
Ihnen zur Verfügung:
Prof. Dr. Gerhard Bosch
Durchwahl: 0209/1707-147

Pressereferentin
Claudia Braczko
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Tel.: +49-209/1707-176
Fax: +49-209/1707-110
E-Mail: braczko@iatge.de
info@iatge.de
WWW: http://iat-info.iatge.de

Weitere Informationen:


Claudia Braczko, Institut Arbeit und Technik
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

Weitere Artikel in diesem BereichBewerten Sie diesen ArtikelToolbox
Ermäßigter Umsatzsteuersatz als Instrument der Verteilungspolitik ungeeignet 
 Studie im Web: Zukunft für Frauen und junge Familien in Sachsen-Anhalt