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Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der..., 20.12.04

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Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der..., 20.12.04

Teilzeitarbeit: Ein Gesetz liegt im Trend

Der Trend zu mehr Teilzeitarbeit in Deutschland hält an: Im Jahresdurchschnitt 2003 standen gut 27 % der abhängig Beschäftigten in einem Teilzeitarbeitsverhältnis, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Der Gesetzgeber fördert diese Entwicklung durch das Teilzeitgesetz, das unter bestimmten Bedingungen den Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz sichert.

Seit 2001 ist das Teilzeitgesetz in Kraft, das den Arbeitnehmern sowohl einen Anspruch auf Verkürzung, aber auch Chancen auf eine Rückkehr in ein Vollzeitarbeitsverhältnis eröffnet. Eine aktuelle Studie des IAB zeigt: Im vergangenen Jahr haben fast 128.000 Vollzeitbeschäftigte Anträge auf Teilzeitarbeit gestellt. Das sind gut 44.000 mehr als noch im Jahr 2001. Der Anteil der Anträge von Männern ist leicht auf 27 % gestiegen.
Der Gesetzgeber will mit dem Teilzeitgesetz nicht zuletzt eine beschäftigungsorientierte Verteilung des Arbeitsvolumens erreichen. Die Studie des IAB bestätigt nun: Durch den Wechsel von bisher Vollzeitbeschäftigten in Teilzeitarbeit wurden häufig weitere Arbeitnehmer eingestellt oder Personalabbau vermieden. In anderen Fällen wurde das Arbeitsvolumen innerhalb der Beschäftigten neu verteilt, indem die Arbeitszeiten bisher bereits Teilzeitbeschäftigter ausgeweitet wurden. Insgesamt waren rund 40 % der personalpolitischen Reaktionen der betroffenen Arbeitgeber "beschäftigungsrelevant". Rund 6o % der betrieblichen Reaktionen waren dagegen "produktivitätswirksam": Beispielsweise wurde oft die Arbeit verdichtet, indem die Betriebe Aufgaben auf andere Beschäftigte verlagert haben, ohne weiteres Personal einzustellen.
Bestimmte Arbeitszeitmuster werden häufig nicht auf Dauer, sondern nur in einer bestimmten Lebensphase gewünscht. So haben im vergangenen Jahr immerhin 56.000 Teilzeitbeschäftigte längere Arbeitszeiten beantragt. Rund 80 % dieser Anträge wurden von Frauen gestellt, wobei auch 80 % aller Teilzeitbeschäftigten weiblich sind. Während in Westdeutschland den Anträgen in der Regel entsprochen wurde (93 %), lehnten ostdeutsche Betriebe die Anträge überwiegend ab (61 %). Im Teilzeitgesetz ist kein rechtlicher Anspruch auf eine Rückkehr in eine Vollzeittätigkeit verankert, aber es wurde ein Vorrang bei der Besetzung offener Stellen festgelegt.
Das IAB zieht eine positive Bilanz des Teilzeitgesetzes: Viele Arbeitnehmer konnten durch das Gesetz Arbeitszeitmuster vereinbaren, die ihren Wünschen entsprachen. Gleichzeitig ist die im Vorfeld von manchen befürchtete Antragswelle ausgeblieben: Nur in 8 Prozent der Betriebe wurden auch tatsächlich Anträge auf Teilzeit gestellt - und die Anträge konzentrierten sich dabei auf größere Unternehmen. Ebenso ausgeblieben ist eine Prozesswelle wegen streitiger Fälle: Fast immer wurden die Vereinbarungen im gegenseitigen Einvernehmen getroffen.
Der IAB-Kurzbericht "Teilzeitarbeit: Ein Gesetz liegt im Trend" von Susanne Wanger kann unter der Internetadresse http://doku.iab.de/kurzber/2004/kb1804.pdf abgerufen werden.


Wolfgang Braun, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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