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Hans-Böckler-Stiftung, 10.08.07

Regelsatz ALG II: Amtliche Berechnung bildet realen Bedarf nur begrenzt ab - Forscherin: Aktuelle Diskussion berührt nur Teil des Problems

Wenn der Eckeregelsatz für die Grundsicherung regelmäßig parallel zur Inflationsentwicklung erhöht würde, wäre das ein Fortschritt für Millionen Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen. Eine derartige "Dynamisierung" würde die Defizite der Methode, nach der das Existenzminimum berechnet wird, aber nicht grundsätzlich beheben. Darauf weist die Wirtschaftswissenschaftlerin Dr. Irene Becker von der Universität Frankfurt hin. "Die aktuelle Diskussion vor dem Hintergrund der gestiegenen Preise für Milchprodukte berührt nur einen Teil der Problematik."


Im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung hatte die Armutsforscherin bereits vor der letzten regulären Anpassung im vergangenen Jahr das gesetzlich vorgeschriebene "Statistik-Modell" durchgerechnet. Zentrales Ergebnis der Studie: Dass sich 2006 faktisch kein rechnerischer Anpassungsbedarf ergab, hängt wesentlich mit der gesetzlich festgelegten Methode zur Bestimmung des Existenzminimums zusammen. Diese wird dem realen Bedarf der Betroffenen nur begrenzt gerecht, zeigt die Untersuchung der Wissenschaftlerin.

Der Eckregelsatz ist das für Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe, Steuerfreibeträge und Pfändungsfreigrenze maßgebliche Existenzminimum - ohne Berücksichtigung der Wohnkosten. Seine Höhe wird in fünfjährigem Abstand anhand der Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelt. Für die Berechnung maßgebliche Bezugsgröße sind die Konsumausgaben einer definierten Bevölkerungsgruppe: des unteren Fünftels der nach dem Einkommen sortierten westdeutschen Einpersonenhaushalte ohne Sozialhilfebezieher. An ihnen ist das Wirtschaftswachstum der vergangenen Jahre aber beinahe spurlos vorbeigegangen, zeigt die Analyse. Die Einkommensverteilung hat sich "zu Lasten des untersten Segments verschoben, so dass die betroffenen Bevölkerungsgruppen ihre Konsumausgaben entsprechend anpassen - in Teilbereichen also real reduzieren - mussten". Das erkläre zu einem wesentlichen Teil, warum sich rechnerisch kein höherer Eckregelsatz ergibt, so Dr. Becker - trotz Teuerungsraten von zuletzt knapp zwei Prozent.

Außerdem sei fraglich, warum mit den Alleinstehenden eine Referenzgruppe gewählt werde, die überdurchschnittlich von Armut betroffen sei. Hätte man beispielsweise bei der Anpassung im vergangenen Jahr das unterste Einkommens-Fünftel unter den Paaren ohne Kinder als Bezugspunkt genommen, hätte sich ein höherer Regelsatz von etwa 390 Euro ergeben.

Darüber hinaus weist die Forscherin auf mehrere Posten hin, für die bei den amtlichen Berechnungen des Bedarfs unrealistisch niedrige Werte angesetzt werden. So wurde beispielsweise die Praxisgebühr nicht berücksichtigt. Zu niedrig bemessen sei auch der Etat für Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr, kritisiert Dr. Becker. Das gelte insbesondere für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, die bei der Stellensuche mobil sein müssen, aber auch für Kinder für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.

Weitere Informationen:


Rainer Jung, Hans-Böckler-Stiftung
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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