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Öko-Institut e. V. - Institut für angewandte..., 28.11.07

Referentenentwurf des Umweltgesetzbuchs: zu wenig Innovation, keine Impulse für den Klimaschutz, kontraproduktiv für Biodiversität und Flächenverbrauch

RechtsexpertInnen bewerten Entwurf des Umweltministeriums in einer ersten Einschätzung als insgesamt enttäuschend.

Gemeinsame Pressemitteilung von Öko-Institut, Deutsche Umwelthilfe und Unabhängigem Institut für Umweltfragen

Der gestern vom Bundesumweltministerium veröffentlichte Referentenentwurf für ein Umweltgesetzbuch (UGB) ist inhaltlich enttäuschend und verfehlt das Ziel einer Reform des Umweltrechts, kritisieren einstimmig die RechtsexpertInnen des Öko-Instituts, der Deutschen Umwelthilfe und des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen. Der Entwurf soll als zentrales umweltrechtliches Reformvorhaben des Jahrzehnts eine entscheidende Weichenstellung für die deutsche Umweltpolitik darstellen. Er erschöpft sich aber bedauerlicherweise in einer Zusammenführung bestimmter Teile des zersplitterten Umweltrechts. Diese Konsolidierung ist zwar rechtstechnisch weitgehend gelungen. Das Ziel eines echten Reformwerks, das einen klaren Handlungsrahmen für die dringlichsten umweltpolitischen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnten schafft, verfehlt der Entwurf dagegen gleich in mehrfacher Hinsicht. Vor allem in seinem Buch zum Naturschutz ist er sogar kontraproduktiv.


"Der offiziell vorgelegte Entwurf fällt an vielen Stellen hinter die ursprünglich angekündigten positiven Ansätze zurück. Reden und Handeln der Bundesregierung stehen zudem im Widerspruch", betont Umweltrechts-Expertin Regine Barth, Koordinatorin des Institutsbereichs Umweltrecht & Governance im Öko-Institut und Leiterin eines Verbundprojekts zum Umweltgesetzbuch. "Während sich Deutschland auf internationaler Bühne zu Klimaschutz und Biodiversität als Vorreiter positioniert, versäumt es die Bundesregierung, die notwendigen Voraussetzungen im eigenen Umweltrecht zu schaffen, die dort formulierten Ziele einhalten zu können."

Cornelia Nicklas, Leiterin Recht der Deutschen Umwelthilfe kritisiert: "Das Bundesumweltministerium hat in Vorabverhandlungen mit den Ländern Terrain preisgegeben, das nicht mehr gutzumachen sein wird. Die Bedeutung des Naturschutzes für die zentralen Herausforderungen im Umweltbereich wird dabei völlig unterschätzt."

Naturschutz ist nicht in Mode und wird gerne als Beispiel für angeblich überzogene Umweltpolitik herangezogen. Dabei ist seine unerlässliche Funktion nicht nur lokal, sondern auch für die großen aktuellen Herausforderungen auf globaler Ebene Klimaschutz und Biodiversität unbestritten. Gleichwohl gibt nun auch Bundesumweltminister Gabriel im dritten Buch des UGB zum Naturschutz ohne Not Standards dem weiteren Abbau preis. Der Entwurf verzichtet darauf, sicherzustellen, dass keine Standards gesenkt werden.

Besonders unverständlich ist dies angesichts der Tatsache, dass das Bundesumweltministerium gerade erst die Strategie zum Erhalt der Biodiversität verabschiedet hat. Ein Ziel dieser Strategie lautet zum Beispiel, die Grundsätze der guten fachlichen Praxis bis 2008 um Mindeststandards im Hinblick darauf zu ergänzen, dass von allen Flächen ein Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität geleistet wird. Gleichzeitig wird genau dieses Ziel aber im UGB nicht mehr weiter verfolgt.

Michael Zschiesche, Geschäftsführer des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen e.V. ergänzt: "Auch die überragende Auswirkung, die beispielsweise Vorgaben für die Landwirtschaft auf die Klimaerwärmung haben, wird völlig ausgeblendet. Als gute fachliche Praxis für die Landwirtschaft können hier beispielsweise Vorgaben über den Düngemittelverbrauch gemacht werden. Dieser hat einen erheblichen Einfluss auf die Emission von klimaschädlichen Gasen."

Auch das Ziel der Bundesregierung, dem sich nun auch die Länder angeschlossen haben, den Flächenverbrauch bis 2020 auf 30 Hektar täglich zu reduzieren, wird ohne Vorgaben im Bereich Naturschutz nicht erreicht werden können. In der Bundesrepublik werden weiterhin jeden Tag 114 Hektar Fläche für Gewerbe, Wohnungsbau und Verkehr verbraucht, was die Umwelt erheblich belastet.

So sinnvoll es ist, ein solides Grundgerüsts des deutschen Umweltrechts zu schaffen: Ohne wirkungsvolle Instrumente im UGB kann die Bundesrepublik die von der Bundesregierung formulierten Ziele und ihre internationalen Verpflichtungen nicht erfüllen. In der nun folgenden Debatte um diesen Entwurf muss es deshalb darum gehen, die wichtigen strategischen Weichenstellungen zum Beispiel im Naturschutz zu verändern, denn einmal verabschiedet, ist eine zeitnahe Korrektur illusorisch. Der Referentenentwurf muss deshalb dringend nachbessert werden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Internet unter http://www.umweltgesetzbuch.org

AnsprechpartnerInnen

Ass. jur. Regine Barth, Koordinatorin Bereich Umweltrecht & Governance, Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt, Telefon 06151/8191-30,
E-Mail r.barth@oeko.de

Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht, Deutsche Umwelthilfe e.V., Telefon 030/258986-18, E-Mail nicklas@duh.de

Michael Zschiesche, Unabhängiges Institut für Umweltfragen, Telefon 030/428499332, E-Mail recht@ufu.de


Christiane Rathmann, Öko-Institut e. V. - Institut für angewandte Ökologie
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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Ein Umweltgesetzbuch soll, ähnlich wie das Bürgerliche Gesetzbuch in Deutschland das Zivilrecht und das Strafgesetzbuch das Strafrecht einheitlich regelt, das gesamte, derzeit über eine Vielzahl von Regelungen verstreute deutsche Umweltrecht kodifizieren. Obwohl bislang mehrere von Experten erstellte Entwürfe vorliegen und in der Koalitionsvereinbarung für die 16. Legislaturperiode die Schaffung eines deutschen Umweltgesetzbuches vereinbart wurde, liegt ein solches bislang nicht vor. Wikipedia


 
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Unter Umweltrecht versteht man die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Schutz der natürlichen Umwelt und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme bezwecken. Wikipedia


 

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