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Deutsches Zentrum für Altersfragen, 08.02.08

"Alter und Pflege" - neue Ausgabe des GeroStat Report Altersdaten.

Präsentiert werden statistische Informationen zur Pflegebedürftigkeit in Deutschland für den Zeitraum zwischen 1999 und 2005. Kurze begriffliche und methodische Anmerkungen ergänzen die Daten.

Betrachtet man für das Jahr 2005 den Bevölkerungsanteil der von Pflegebedürftigkeit Betroffenen in jeder Altersstufe, so beträgt er im 72. Lebensjahr erstmals fünf Prozent. Ab dem 85. Lebensjahr ist bereits jede dritte Frau, ab dem 88. Lebensjahr jeder dritte Mann betroffen.
Für diese Analysen standen erstmals Mikrodaten der amtlichen Pflegestatistik
zur Verfügung, so dass neue Einblicke in die Situation und Versorgung Pflegebedürftiger in Deutschland gewonnen werden können.

Der Fokus liegt auf alters- und geschlechtsspezifischen Pflegebedarfsrisiken, auf Versorgungsformen nach Pflegestufen im ambulanten und im stationären Bereich sowie auf Sozialleistungen für Pflegebedürftige nach dem Sozialhilfegesetz.

Aus dem Inhalt:
- Pflegebedürftigkeit: ein Problem des Vierten Lebensalters
- Frauen doppelt so stark von Pflegebedürftigkeit betroffen wie Männer
- Verschiebung zugunsten der Pflegestufe I
- Etwa zwei Drittel der Pflegebedürftigen ab 70 Jahren zu Hause versorgt
- Zuwachs stationärer Versorgung im Zeitverlauf
- Bei steigendem Pflegebedarf zunehmender Rückgriff auf professionelle Dienste

Der "GeroStat Report Altersdaten" wird unter http://www.dza.de/gerostat/report03_2007.pdf kostenfrei zum Download angeboten. Über ein Kontaktformular ist ein Eintrag in die Mailingliste möglich, mit der über das Erscheinen neuer Reports sowie über neue Daten im Statistischen Informationssystem GeroStat berichtet wird.

Kontakt:
Elke Hoffmann
Deutsches Zentrum für Altersfragen
Tel: +49 (30) 26074071

Weitere Informationen:


Andreas Motel-Klingebiel, Deutsches Zentrum für Altersfragen
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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Mit Pflegebedarf wird die „Summe der Tätigkeiten“ in Minuten pro Tag oder einem anderen Zeitraum beschrieben, „bei denen eine teilweise oder vollständige Unterstützung einer Person durch Dritte erforderlich“ geworden oder beabsichtigt ist. Unter „Pflegebedarf“ versteht man somit die notwendigen Leistungen, die eine Person unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und dem Anspruch der Ganzheitlichkeit benötigt, um aus professioneller Sicht eine qualitativ hochwertige gesundheitliche Versorgung zu gewährleisten. Wikipedia


 
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