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Hans-Böckler-Stiftung, 14.03.06

Neue europäische Vergleichsstudie aus dem WSI: Mindestlöhne stabilisieren Einkommen - kein Hinweis auf Jobverluste

Mindestlöhne gehören in den meisten Ländern Europas zu den grundlegenden Instrumenten der Regulierung des Arbeitmarktes. Sie stabilisieren das Einkommen von Geringverdienern und schützen Betriebe vor Sozialdumping. Negative Auswirkungen auf die Beschäftigung lassen sich in der Regel nicht beobachten. Zu diesem Ergebnis gelangt eine aktuelle Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. Erstmals im deutschen Sprachraum analysiert das WSI in Kooperation mit Wissenschaftlern aus mehreren europäischen Staaten damit umfassend nationale Mindestlohnsysteme in Europa.


In 18 von 25 Staaten der Europäischen Union existieren gesetzliche Mindestlöhne. Nach der Höhe des Mindestlohns lassen sich drei Gruppen unterscheiden (Abbildung 1 im pdf): In den westeuropäischen Ländern Großbritannien, Irland, Frankreich und den BeNeLux-Staaten beträgt der Mindestlohn zwischen 7,36 und 8,69 Euro pro Stunde. In den südeuropäischen Ländern variiert der Mindestlohn zwischen 2,62 und 3,86 Euro, während die Mindestlöhne in den mittel- und osteuropäischen Ländern zwischen 0,67 und 1,58 Euro liegen. Die Niveauunterschiede spiegeln zum Teil die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten und wirtschaftliche Leistungskraft in den jeweiligen Ländern wider. Gemessen an den nationalen Durchschnittslöhnen variiert das Niveau der Mindestlöhne zwischen 32 Prozent und 50 Prozent.

Die Erfahrungen mit gesetzlichen Mindestlöhnen in Europa sind überwiegend positiv, zeigt der internationale Vergleich. Mit der Festlegung einer für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlichen Untergrenze wird die Einkommenssituation von Geringverdienern deutlich verbessert. Gleichzeitig werden die Betriebe vor Sozialdumping geschützt. Neuere wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass von den Mindestlöhnen in der Regel keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung ausgehen. So wurde etwa in Großbritannien der gesetzliche Mindestlohn seit seiner Einführung im Jahr 1999 um mehr als 40 Prozent erhöht, während im gleichen Zeitraum die Arbeitslosigkeit um 25 Prozent zurückging.

Die Festlegung und regelmäßige Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns erfolgt in allen europäischen Ländern unter einer mehr oder weniger ausgeprägten Beteiligung von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Hierzu existieren in vielen Ländern tripartistische Konsultationsgremien, die die Regierung bei der Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns beraten; in einigen Ländern wird der nationale Mindestlohn direkt von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt.

In sieben EU-Ländern gibt es dagegen keinen gesetzlichen Mindestlohn. In diesen Staaten werden die Mindestlöhne ausschließlich durch Tarifverträge festgelegt. Das geschieht etwa in den skandinavischen Ländern, Österreich und Italien, in denen die Tarifverträge aufgrund des hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrades oder durch (verfassungs-)rechtliche Regulierung eine flächendeckende Geltung haben. In Deutschland weist nach Analyse der WSI-Forscher Dr. Reinhard Bispinck, Dr. Claus Schäfer und Dr. Thorsten Schulten die tarifvertragliche Mindestlohnsicherung zunehmend größere Lücken auf. Dies liegt vor allem an einer in vielen Branchen abnehmenden Tarifbindung und einer geringer werdenden gewerkschaftlichen Verhandlungsmacht. Sollen diese Lücken geschlossen werden, empfiehlt sich nach Einschätzung der Wissenschaftler die ergänzende Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns.

Weitere Informationen:


Rainer Jung, Hans-Böckler-Stiftung
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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