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Universität Augsburg, 24.01.08

Juristische Weiterbildung an der Universität Augsburg: Neue Kooperation zwischen Juristischer Fakultät und Anwaltsverein


Universitäre Sicherung der anwaltlichen Qualität in der Region

Im Rahmen der Sitzung des Fakultätsrats der Juristischen Fakultät am 6. Februar 2008 werden Dekan Prof. Dr. Christoph Becker und Rechtsanwalt Franz Lutz, der Vorsitzende des Augsburger Anwaltvereins, die Kooperationsvereinbarung offiziell unterzeichnen. "Wir freuen uns sehr über diese Zusammenarbeit. Die Universität leistet mit ihrem Fortbildungsprogramm einen wertvollen Beitrag, um die Qualität unserer anwaltlichen Leistungen zu sichern und zu fördern", sagt Lutz. Die Mitglieder der Augsburger Anwaltschaft erhalten damit in unmittelbarer Nähe zu ihrem Arbeitsplatz ein Angebot zu ihrer weiteren Qualifizierung. Die Teilnahmebescheinigungen, die die Universität ausstellt, können für das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer und für die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins eingereicht werden. Dass die Referenten allesamt aus der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg und ihrem engsten Umfeld kommen, sichert eine erstklassige Versorgung mit dem aktuellsten juristischen Know-How.


Volles Fortbildungsprogramm im ersten Halbjahr 2008

"Die Kooperation ermöglicht uns außerdem, dass wir künftig eigene Themen für die Fortbildungsveranstaltungen vorschlagen können", betont der Vorsitzende des Augsburger Anwaltvereins. Das Fortbildungsprogramm für das erste Halbjahr 2008 umfasst zwanzig Einzelveranstaltungen und spannt den Bogen vom Arbeitsrecht, über das Erb- und Familienrecht und das Medizinrecht zum Sozial- und Steuerrecht. Er selbst, so Lutz, habe sich schon die Termine von drei Veranstaltungen fest vorgemerkt.

Bereits im ersten Jahr haben mehr als 500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Veranstaltungen besucht. "Das bestätigt, dass unser Engagement im juristischen Bereich richtig ist", sagt Prof. Dr. Peter Schettgen, der Direktor des universitätseigenen Zentrums für Weiterbildung und Wissenstransfer (ZWW). Das ZWW - vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft für die beste universitäre Weiterbildung ausgezeichnet - wickelt das Programm organisatorisch ab. Der Großteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Fortbildungsveranstaltungen des ersten Jahres kam aus den Landgerichtsbezirken Augsburg, Memmingen und Kempten. "Es war auch unsere Absicht, durch unser juristisches Weiterbildungsangebot die Universität mit der Region zu vernetzen. Das ist uns gelungen", ergänzt Prof. Dr. Christoph Becker, der in Augsburg - neben seinem Amt als Dekan - für die Kooperation mit der Anwaltschaft zuständig ist.

Weitere Stärkung des Praxisbezugs in der Augsburger Juristenausbildung

Neben der Zusammenarbeit im Bereich der Weiterbildung sieht die Kooperationsvereinbarung außerdem vor, dass der Augsburger Anwaltverein die Studierenden der Juristischen Fakultät bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz unterstützt und der Fakultät Fälle aus der anwaltlichen Praxis vermittelt, die Grundlage für Seminar- und Diplomarbeiten, aber auch für Dissertationen sein können. Die Juristische Fakultät unterstreicht damit einmal mehr die zentrale Bedeutung, die der Praxisbezug für die Augsburger Juristenausbildung hat.
__________________________

Ansprechpartner:

Dr. Matthias Kober
Bereichsleitung Jura
Zentrum für Weiterbildung und Wissenstransfer (ZWW)
Universität Augsburg
Universitätsstraße 16
86159 Augsburg
Tel. ++49/821/598-4055
Fax. ++49/821/598-14-4055
matthias.kober@zww.uni-augsburg.de

Weitere Informationen:


Klaus P. Prem, Universität Augsburg
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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Weiterbildung sind alle Aktivitäten, die der Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen dienen, die eine erste Bildungsphase abgeschlossen haben und in der Regel erwerbstätig waren oder in der Familie gearbeitet haben.[1] Wikipedia


 

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