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Universität Passau, 22.03.07

Institut für IT-Sicherheit und Sicherheitsrecht unterstützt OSZE-Wahlbeobachtung in Estland

Das junge Institut für IT-Sicherheit und Sicherheitsrecht an der Universität Passau unter der Leitung von Prof. Dr. Hermann de Meer und der stellvertretenden Leitung von Prof. Dr. Dirk Heckmann befindet sich zwar einerseits noch im Aufbau, dennoch ist seine Expertise im Bereich IT-Sicherheit bereits international gefragt. So trat die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Februar an das Institut heran und bat um Unterstützung für die Wahlbeobachtung der estnischen Internetwahl. In Estland hatten die Wähler weltweit zum ersten Mal die Möglichkeit, bei einer parlamentarischen Wahl per Internet ihre Stimme abzugeben. Und weil die elektronische Stimmenerfassung noch recht neu ist, wird sie natürlich von internationalen Behörden besonders genau unter die Lupe genommen. Melanie Volkamer, die neue Geschäftsführerin am Institut für IT-Sicherheit und Sicherheitsrecht der Universität Passau, hat an der Wahlbeobachtung teilgenommen.

Nahm für die OSZE an der Beobachtung der Internetwahlen in Estland teil: Melanie Volkamer, Geschäftsführerin des ISL

Noch gibt es immer wieder Auseinandersetzungen in den westlichen Demokratien um die elektronische Stimmerfassung, in Estland jedoch hatten Anfang März 940.000 Wahlberechtigte die Möglichkeit, die 101 Mitglieder des Riigikogu (Reichstag) auch vom heimischen PC aus zu wählen, sofern dieser mit der notwendigen Hard- und Software ausgestattet war und der Bürger bereits einen digitalen Personalausweis besaß. An die 1,35 Millionen Einwohner der Baltenrepublik sind seit 2002 mehr als eine Million so genannter Smartcards als Personalausweis ausgegeben worden, die auch über eine Signaturfunktion verfügen und sich bei Wahlen einsetzen lassen.


Den Kern des der Briefwahl nachgebildeten Systems bildet ein so genantes Hardware Security Module, in dem der Schlüssel zum Entschlüsseln der Stimmen sicher aufbewahrt wird und auf den nur unter Anwesenheit der Wahlkommission zugegriffen werden kann. Das Besondere an der estnischen Online-Wahl ist das "Stimmen-updaten". Jeder Wähler kann seine Stimmabgabe so oft ändern wie er möchte - aber nur die letzte Stimme wird dann gezählt. Damit begegnen die Esten der theoretischen Erpressbarkeit und dem Stimmenkauf am heimischen PC.
Anhand eines Zertifikats aus dem Personalausweis authentifiziert das Wahl-System den Wähler und prüft seine Wahlberechtigung an Hand des elektronischen Wählerverzeichnisses. Der Wahlberechtigte bekommt dann den Stimmzettel seines Wahlkreises angezeigt, auf dem er seine Stimme abgeben kann. Diese wird zunächst verschlüsselt und dann mit Hilfe des Personalausweises digital signiert. Um die Anonymität zu wahren, trennt der Server im Wahlamt die Signatur von der verschlüsselten Stimme.

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hatte zu den Wahlen "Election Assessement Mission" entsandt. Das eVoting Expertenteam bestand aus vier Mitgliedern. Die Expertise im Bereich IT-Sicherheit und Internetwahlen wurde durch Melanie Volkamer, Geschäftsführerin des Institut für IT-Sicherheit und Sicherheitsrecht der Universität Passau sichergestellt.

Auch wenn die Online-Wahl Beteiligung von drei Prozent darauf schließen lassen könnte, dass die sonst mit dem Internet so vertrauten Esten der Online-Wahl skeptisch gegenüber stehen, wurden weder während noch vor der Wahl Stimmen der Kritik laut.
Im Punkte Online-Wahlen hat Estland mit dieser Wahl alle anderen Länder überholt. Dies gilt insbesondere auch für Deutschland, das Land, das mit dem Forschungsprojekt "Internetwahlen" und der Online-Wahl-Simulation der Bundestagswahl 1998 Ende der 90er Jahre die Nase noch ganz vorne hatte. Um in Deutschland eine Adaption des estnischen Systems vorzunehmen oder überhaupt Online-Wahlen auf parlamentarischer Ebene einzuführen, fehlt zunächst ein zuverlässiges digitales Authentifizierungsmerkmal wie die Smartcard als Personalausweis in Estland. Dennoch bleibt es spannend, wie und in welcher Form Deutschland auf den Zug der elektronischen Wahlenformen aufspringt. Das Institut für IT-Sicherheit und Sicherheitsrecht wird diesen Weg sowohl aus IT-Sicherheits- als auch aus rechtlichen Aspekten im Rahmen seiner Forschungsaktivitäten aber auch durch die Betreuung von elektronischen Wahlen begleiten. Nach zahlreichen Forschungsaktivitäten im Bereicht der Informationstechnologie und eVoting sollen zukünftig die mindestens ebenso spannenden rechtlichen Fragestellungen, die elektronische Wahlen auftun, diskutiert werden.

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Hinweis an die Redaktionen:
Rückfragen zu dieser Pressemitteilung richten Sie bitte an Melanie Volkamer, Tel. 0851/509-3025, oder an die Pressestelle der Universität Passau, Tel. 0851/509-1430, E-Mail: pressestelle@uni-passau.de.


Thoralf Dietz, Universität Passau
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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