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Hans-Böckler-Stiftung, 10.02.06

Gesundheitsreform: Beitragssenkung mit integriertem Krankenversicherungssystem möglich

Der durchschnittliche Beitragssatz für die Krankenversicherung kann um knapp einen Prozentpunkt sinken, wenn in Deutschland ein integriertes Krankenversicherungssystem geschaffen wird, das die gesamte Wohnbevölkerung umfasst. Zu diesem Ergebnis kommen aktuelle Berechnungen von Gesundheitsökonomen im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung. Ein weiterer knapper Prozentpunkt Senkung lässt sich finanzieren, wenn die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung auf das Niveau der Gesetzlichen Rentenversicherung steigt - also von derzeit 3562 auf 5250 Euro.


Ein integriertes Krankenversicherungssystem kann sowohl über einkommensabhängige Beiträge als auch über Pauschalbeiträge finanziert werden Damit bei einer Umstellung auf Pauschalbeiträge auch die meisten Versicherten mit geringerem Einkommen entlastet werden können, sind aber steuerfinanzierte Beitragszuschüsse von insgesamt 39 Milliarden Euro im Jahr notwendig. Knapp die Hälfte dieser Summe könnte durch die Besteuerung der ausgezahlten bisherigen Beitragsanteile von Arbeitgebern und Rentenversicherungsträgern aufgebracht werden.

Das Internationale Institut für Empirische Sozialökonomie (INIFES), das Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) und die Prognos AG haben im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung untersucht, welche Auswirkungen entstehen, wenn die verschiedenen Modelle realisiert würden. Dabei zeigt sich: Auch Elemente der bislang als konkurrierend angesehenen Modelle "Bürgerversicherung" und "Kopfpauschale" lassen sich prinzipiell zusammenbringen, um eine stabilere Finanzierungsbasis und mehr Wettbewerb für das Krankenversicherungssystem zu erreichen. "Die Effekte werden transparenter, wenn man solche einzelnen Elemente untersucht statt vorgegebene Modellstrukturen", so Prof. Dr. Anita Pfaff, Leiterin von INIFES.

Einzelne Ergebnisse:

Ein wesentliches Element eines integrierten Krankenversicherungssystems ist der übergreifende Krankenversicherungsmarkt. Unabhängig von Berufsgruppe oder Einkommenshöhe haben alle Versicherten ebenso Zugang zu den Anbietern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie der Privaten Krankenversicherung (PKV). Auch ein Wechsel zwischen GKV und PKV ist möglich.

Nach IGES-Berechnungen wirkt die Entlastung im integrierten System insgesamt progressiv: Haushalte mit niedrigem und mittlerem Nettoeinkommen (bis 25 000 Euro im Jahr) werden im Vergleich zum aktuellen System entlastet, Haushalte mit höherem Einkommen müssen mehr zahlen als bisher. Differenziert man nach Berufsgruppen, werden heute GKV-Versicherte Arbeiter und Angestellte mit einem Jahreseinkommen zwischen 10 000 und 50 000 Euro sowie Rentner entlastet. Beamte werden dagegen generell stärker belastet.

Ein integriertes Krankenversicherungssystem mit Pauschalbeiträgen entlastet Haushalte mit niedrigem und mittlerem Jahresnetto bis zu 30 000 Euro stärker als ein System mit einkommensabhängigen Beiträgen. Das ist das Resultat einer IGES-Modellrechnung, bei der jeder Erwachsene eine monatliche Pauschale von 189 Euro zahlt. Parallel dazu müssen allerdings steuerfinanzierte Beitragssubventionen in Höhe von 39 Milliarden Euro pro Jahr fließen. Wesentlich für die konkrete Verteilungswirkung von Pauschalbeiträgen ist, über welche Steuern diese Zuschüsse konkret finanziert werden. Haushalte mit einem Einkommen ab 50 000 Euro werden in einem Pauschalbeitragssystem grundsätzlich stärker belastet als bei einkommensabhängiger Finanzierung. Durchgängig belastet werden auch Familien mit Kindern.

Ein integriertes System in der Krankenversicherung kann grundsätzlich für die gesamte Bevölkerung zu einem Stichtag eingeführt werden. Altkunden der PKV können in ein reformiertes System übernommen werden, ohne Einbußen bei ihren Ansprüchen auf versicherte Zusatzleistungen ihrer Vollversicherung gegenüber den GKV-Leistungen zu erleiden. Die IGES-Forscher skizzieren dafür mehrere Varianten. Anders als bisher häufig angenommen, entfiele damit eine jahrzehntelange Übergangsfrist für die vollständige Umsetzung einer Reform.

Weitere Informationen:


Rainer Jung, Hans-Böckler-Stiftung
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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