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Universität Bremen, 09.05.06

Familienleistungen in der Alterssicherung berücksichtigen?

Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen legt neue Studie vor

Familien mit Kindern benötigen einen Ausgleich, beispielsweise eine finanzielle Entlastung in der Phase der Kindererziehung. Eine finanzielle Mehrbelastung von Kinderlosen speziell in der Alterssicherung sei aber nicht sinnvoll. Das sind Kernaussagen der umfangreichen Studie "Berücksichtigung von Familienleistungen in der Alterssicherung" von Bremer Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlern, die soeben erschienen ist. Sie wurde vom Forschungsnetzwerk Alterssicherung der Deutschen Rentenversicherung Bund gefördert. Hintergrund für die vorgelegte Untersuchung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem eine verfassungswidrige Benachteiligung von Familien in der Pflegeversicherung konstatiert wurde. Das Verfassungsgericht forderte eine Prüfung, ob auch in anderen Bereichen der Sozialversicherung eine solche Benachteiligung bestehe. In der Studie wird die Bedeutung dieses Urteils für den Bereich der Alterssicherung geprüft, und zwar aus ökonomischer Perspektive. Die Autoren, Professor Winfried Schmähl, Professor Heinz Rothgang und Dr. Holger Viebrok vom Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen, untersuchen die auch im politischen Raum vielfältig diskutierten Möglichkeiten, positive Effekte zu berücksichtigen, die von der Kindererziehung für den Bereich der Alterssicherung ausgehen. Die Autoren kommen zum Ergebnis, dass zwar ein zusätzlicher Ausgleichsbedarf für Kinder bestehe. Sie wenden sich aber gegen die immer wieder vorgetragene Forderung, die Renten von Kinderlosen zu reduzieren oder diesen höhere Beiträge aufzuerlegen, da sie die entsprechenden Familienleistungen nicht erbringen. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten plädieren die Autoren für eine Lösung außerhalb der einzelnen Alterssicherungssysteme. Sie schlagen eine finanzielle Entlastung von Familien in der Phase der Kindererziehung vor durch steuerfinanzierte Zahlungen, die pro Kind in einheitlicher Höhe erfolgen sollten - zum Beispiel als Zuschlag zum Kindergeld. Mit dieser Studie wird ein Beitrag sowohl zur Weiterentwicklung der Familienpolitik als auch der Alterssicherung in Deutschland geleistet.



Die Studie ist in den DRV-Schriften (Band 65) erschienen und kann bezogen werden über Deutsche Rentenversicherung Bund, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, 10704 Berlin, E-Mail: bestellservice@drv-bund.de, Tel. 030/865 24536, Fax: 030/865 27089.


Weitere Informationen:

Universität Bremen
Zentrum für Sozialpolitik
Prof. Dr. Winfried Schmähl
Tel. 0421/218 4055/4060
Fax: 0421/218 4411
E-Mail: schmaehl@zes.uni-bremen.de


Eberhard Scholz, Universität Bremen
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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