Hilfe: Sie befinden sich auf...

Ruhr-Universität Bochum, 06.09.07

Archiv

... einer Artikelseite. Sie zeigt den vollständigen Text einer Nachricht.

Am Fuß der Seite finden Sie drei Boxen mit weiteren Aktionsmöglichkeiten:
Über die linke Box können Sie zum vorhergehenden, bzw. nachfolgenden Artikel in diesem Bereich navigieren.
In der mittleren Box können Sie diesen Artikel bewerten.
In der rechten Box kommen Sie zu einer Druckversion dieses Artikels, Sie können den Link dieses Artikels an einen E-Mail-Empfänger verschicken und Sie können diesen Artikel auf einen Merkzettel legen, um ihn leichter wiederzufinden.

Hilfe: Generell zu dieser Seite

Bei NETZGUT finden Sie Nachrichten aus dem Netz.
Zu der Nachricht Ihres Interesses können Sie auf drei Wegen gelangen:

Im Archiv sind die Nachrichten nach Bereichen getrennt.
Unter Themen finden Sie Nachrichten bereichsübergreifend zu einem bestimmten Thema.
Über die Schlagworte gelangen Sie zu den Artikeln, denen eben jene Schlagworte zugeordnet wurden. Auch diese Einordnung ist bereichsübergreifend.

Übrigens: Der Hilfe-Button gibt Ihnen zu jeder Seite die passenden Informationen.

Ruhr-Universität Bochum, 06.09.07

Erfolgshonorare für Anwälte zulassen: RUB-Ökonomen plädieren für Aufhebung des Verbots

Stellungnahme im Internet

Die Stellungnahme haben die RUB-Wissenschaftler Prof. Stefan Winter, Hin-Yue Benny Tang und Christian Schwab auch im Internet veröffentlicht: http://www.rub.de/hrm/erfolgshonorare

Keine amerikanischen Verhältnisse

Die Bochumer Wirtschaftswissenschaftler beschäftigen sich in ihrer Stellungnahme sowohl mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2006 als auch mit einem entsprechenden Regelungsvorschlag des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) vom August 2007. "Lediglich die vollständige Aufhebung des Verbots führt zu ökonomisch und gesellschaftlich akzeptablen Ergebnissen für Rechtsanwälte und Mandanten", heißt es in der Stellungnahme. Und weiter: "Das Erfolgshonorar ist die beste denkbare Honorarform für einen Großteil der Mandate von Rechtsanwälten. Die gelegentlich auftretenden Probleme sind mit relativ einfachen regulatorischen Maßnahmen zu beheben." Die "Furcht vor amerikanischen Verhältnissen" beruhe im Wesentlichen auf Unkenntnis der tatsächlichen Gegebenheiten auf dem US-amerikanischen Rechtsmarkt, so die Forscher.


Eigener Vorschlag als Anregung

Der Regelungsvorschlag des DAV sei nicht überzeugend: Er enthalte betriebswirtschaftliche Analysen, die teilweise unvollständig und teilweise sogar objektiv falsch seien. Daraus leiten die Bochumer Wirtschaftswissenschaftler einen eigenen Vorschlag ab, den sie als "ökonomisch begründete Anregung" für den Gesetzgeber verstehen. Demnach sollte das erzielbare Honorar in der Höhe beschränkt sein, je nach Verfahrenstiefe (Vergleich, erste Instanz, zweite Instanz) gestaffelt sein und im Misserfolgsfall zu einer Honorierung führen, die geringer wäre als die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

"Waffengleichheit" fördern

Der Vorteil für Kläger und Beklagte liegt auf der Hand: Beide Seiten könnten in gleichem Umfang Prozessrisiken auf ihre Anwälte verlagern. Das Bundesverfassungsgericht äußerte in seinem Urteil Bedenken, dass die Zulassung von Erfolgshonoraren die prozessuale Waffengleichheit gefährden könnte. Diese Bedenken seien "explizit falsch", so die RUB-Wissenschaftler. Gerade bei einem Rechtsstreit zum Beispiel zwischen Privatperson und Unternehmen könne von Waffengleichheit bisher keine Rede sein. Das Verbot ignoriert berechtigte Interessen von Mandanten, die sich in einer unterlegenen Verhandlungsposition befinden. "Wenn man also Waffengleichheit vor Gericht als Gemeinwohlziel anerkennt, so ergibt sich daraus unmittelbar das Gebot, Erfolgshonorare vollständig zu legalisieren. Es ist dann Sache der Mandanten und sollte auch deren Sache sein, zu entscheiden, ob Erfolgshonorare für sie vorteilhaft erscheinen oder nicht", heißt es in der Stellungnahme abschließend.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Stefan Winter, Dipl.-Kfm. Christian Schwab, Lehrstuhl für Human Resource Management, Fakultät für Wirtschaftwissenschaft der RUB, Tel. 0234/32-28337, -25338, E-Mail: stefan.winter@rub.de, christian.schwab@rub.de


Dr. Josef König, Ruhr-Universität Bochum
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

Weitere Artikel in diesem BereichBewerten Sie diesen ArtikelToolbox
Deutsche IT-Sicherheitsprodukte ohne versteckte Zugangsmöglichkeit 
 Gute Nachrichten für das Projekt "easysleep" - ein Beispiel für die Dienstleistungspartnerschaft der TU München und dem Flughafen München