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Institut "Finanzen und Steuern" e.V., 03.08.06

Entwicklung wesentlicher Daten der deutschen öffentlichen Finanzwirtschaft von 1995-2005

Im Jahr 2005 waren die Ausgaben der öffentlichen Haushalte kaum höher als zehn Jahre zuvor. Die nominale Zuwachsrate im zehnjährigen Untersuchungszeitrum betrug lediglich 1,8 Prozent. Auch die gesamten Staatsausgaben nahmen nur um 3,4 Prozent zu. Dieses zunächst überraschende Ergebnis signalisiert jedoch keine Konsolidierungserfolge der staatlichen Organe, sondern ist vor allem auf statistische Sondereffekte und die ab 1996 geänderte Kindergeldauszahlung durch Verrechnung mit der Lohnsteuer zurückzuführen. Dies stellt das Institut Finanzen und Steuern, Bonn, in einer Untersuchung (IFSt-Schrift Nr. 435) klar. Im Jahr 2004 fiel die Staatsausgabenquote kräftig um 1,6 Prozentpunkte auf 46,8 v.H., den niedrigsten Wert in der gesamten Untersuchungsperiode. Dem deutlichen Anstieg des nominalen Bruttoinlandsprodukts um 2,4 v.H. stand eine Abnahme der Staatsausgaben um 0,8 v.H. gegenüber. Auch im vergangenen Jahr konnte diese Staatsausgabenquote gehalten werden.
Das Steueraufkommen nahm in den vergangenen zehn Jahren nur um 8,6 v.H. zu. Von 2001 bis 2004 war es zunächst sogar rückläufig und stagnierte dann. Erst im Jahr 2005 kam mit einem Zuwachs von 2,1 v.H. die Trendwende. Dennoch fiel die volkswirtschaftliche Steuerquote auf 20,2 v.H., den niedrigsten Wert seit Jahrzehnten. Bereinigt um den Familienleistungsausgleich erhöht sich die Steuerquote jedoch um 1,5 Prozentpunkte auf 21,7 Prozent.
Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte nahm von 1995 bis 2005 um 46 v.H. von 1.019,3 Mrd. EUR auf 1.488,3 Mrd. EUR zu. Davon entfielen 59,6 Prozent auf den Bund, vor allem bedingt durch die Übernahme von mehr als drei Viertel aller - im Wesentlichen infolge der Wiedervereinigung entstandener - Sonderfonds-Schulden im Jahr 1999; dies führte statistisch zu einem sprunghaften Zuwachs der Bundesschulden gegenüber dem Vorjahr um 45,8 Prozent. Im Jahr 2005 lag der Schuldenstand des Staates mit 67,7 v.H. des BIP deutlich über der kritischen Grenze der im Maastrichter Vertrag vorgesehenen 60 v.H. des BIP.
Die Defizitquote fiel zwar mit 3,3 v.H. des BIP niedriger aus als erwartet, war aber nach Portugal, Griechenland und Italien immer noch die vierthöchste in der EU. Die Neuverschuldungsgrenze des Maastrichter Vertrages von 3 v.H. des BIP wurde erneut überschritten. Im laufenden Jahr wird Deutschland eventuell zum fünften Mal in Folge die finanzpolitischen Ziele des Stabilitätspaktes verfehlen. Sollte dank des unerwartet günstigen Konjunkturverlaufs die deutsche Defizitquote unter den EU-Grenzwert fallen, darf das nicht von der Notwendigkeit ablenken, dass weitere Einschnitte bei den staatlichen Konsumausgaben geboten sind, soll das Ziel ausgeglichener Staatshaushalte nicht eine Vision bleiben. Mit der ab 2007 in Kraft tretenden Mehrwertsteuererhöhung allein ist die zwingend erforderliche Rückführung der Nettokreditaufnahme kaum zu bewerkstelligen.


Clemens Esser, Institut "Finanzen und Steuern" e.V.
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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