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Institut "Finanzen und Steuern" e.V., 23.08.05

Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Deutschland von 1994 - 2004

IFSt-Schrift Nr. 429 beleuchtet öffentliche Finanzwirtschaft der letzten zehn Jahre

Der Staatsanteil am Bruttoinlandsprodukt hatte 1994, dem vierten Jahr nach der Wiedervereinigung, 49,1 v.H. erreicht. Im weiteren Verlauf stieg diese sog. Staatsausgabenquote, zum Teil durch Sondereinflüsse verursacht, weiter an und hielt sich bis 1997 mit 49,3 v.H. auf hohem Niveau. Damit ging jeder zweite in Deutschland erwirtschaftete Euro durch die Hand des Staates. Der danach erfolgte Rückgang um 1 Prozentpunkt bis 2001 ist nicht nur staatlicher Ausgabenzurückhaltung zu verdanken, sondern vor allem eine Folge der ab 1996 geänderten Kindergeldauszahlung durch Verrechnung mit der Lohnsteuer. Bis zum Jahr 2003 ist die Quote erneut angestiegen und erreichte mit 48,8 v.H. fast wieder den hohen Ausgangswert von vor zehn Jahren. Im vergangenen Jahr aber fiel die Staatsausgabenquote um 1,2 Prozentpunkte auf 47,6 v.H., den niedrigsten Wert in der gesamten Untersuchungsperiode, vor allem bedingt durch Konsolidierungserfolge bei den Sozialversicherungsträgern.
Das Steueraufkommen nahm in den vergangenen zehn Jahren nur um ein Zehntel zu. Seit vier Jahren ist es rückläufig oder stagniert. Die volkswirtschaftliche Steuerquote fiel auf 20,3 v.H., den niedrigsten Wert seit Jahrzehnten. Bereinigt um den Familienleistungsausgleich erhöht sich die Steuerquote jedoch um 1,6 Prozentpunkte auf 21,9 Prozent.
Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte nahm von 1994 bis 2004 um 68,5 v.H. von 848,5 Mrd. EUR auf 1.430,1 Mrd. EUR zu. Davon entfielen 56,8 Prozent auf den Bund, vor allem bedingt durch die Übernahme von mehr als drei Viertel aller - im Wesentlichen infolge der Wiedervereinigung entstandener - Sonderfonds-Schulden im Jahr 1999; dies führte statistisch zu einem Zuwachssprung der Bundesschulden gegenüber dem Vorjahr um 45,8 Prozent. Im Jahr 2004 lag der Schuldenstand des Staates mit 66 v.H. des BIP deutlich über der kritischen Grenze der im Maastrichter Vertrag vorgesehenen 60 v.H. des BIP. Bei der Neuverschuldung wies Deutschland mit 3,7 v.H. des BIP nach Griechenland und gleichauf mit Frankreich die größte Defizitquote in der Europäischen Union aus. Die Neuverschuldungsgrenze des Maastrichter Vertrags von 3 v.H. des BIP wurde weit überschritten. Auch im laufenden Jahr wird die Bundesrepublik die finanzpolitischen Ziele des Stabilitätspaktes verfehlen. Das wäre zum vierten Mal in Folge. Ohne Einschnitte bei den staatlichen Konsumausgaben ist die notwendige Rückführung der Nettokreditaufnahme nicht zu bewerkstelligen und rückt die Vision ausgeglichener Staatshaushalte in weite Ferne.

Weitere Informationen:


Clemens Esser, Institut "Finanzen und Steuern" e.V.
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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