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Bucerius Law School, Hochschule für..., 08.12.06

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Bucerius Law School, Hochschule für..., 08.12.06

Die Bucerius Law School hat ihren ersten Habilitierten


Dr. Mario Martini (37) ist der erste Habilitierte der Bucerius Law School in Hamburg. Martini hat gestern nach einem erfolgreich absolvierten Kolloquium sein Habilitationsverfahren an der privaten Hochschule für Rechtswissenschaft offiziell abgeschlossen und die Lehrbefähigung nachgewiesen. Der Kolloquiumsvortrag hatte das Thema "Normsetzungsdelegation zwischen parlamentarischer Steuerung und legislativer Effizienz - auf dem Weg zu einer dritten Form der Gesetzgebung?". Martinis Habilitationsschrift trägt den Titel: "Der Markt in der hoheitlichen Verteilungsordnung - Möglichkeiten und Grenzen einer marktgesteuerten öffentlich-rechtlichen Verteilungslenkung".


Der Präsident der Bucerius Law School, Professor Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt, überreichte Martini beim anschließenden Empfang der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius, Gründerin der Bucerius Law School, die Urkunde über die Habilitation und über die Verleihung der Lehrbefugnis auf den Gebieten Staats- und Verwaltungsrecht mit Verwaltungswissenschaft sowie Europarecht. Martini ist berechtigt, die akademische Bezeichnung "Privatdozent" zu führen.

Schmidt: "Die Bucerius Law School, zuallererst sichtbar durch intensive und erfolgreiche Lehre sowie durch die wissenschaftlichen Arbeiten ihrer Professoren, fördert auch im Forschungsbereich den Nachwuchs. Unser erster Privatdozent ist hierfür ein lebender Beweis. Außer der Habilitation von Dr. Martini, auf die wir ganz besonders stolz sind, gibt es an der Bucerius Law School Dutzende von laufenden und abgeschlossenen Promotionsverfahren. Von unseren Examensjahrgängen strebt gut die Hälfte einen Doktor der Rechtswissenschaften an."

Dr. Mario Martini, geboren 1969 in Bad Kreuznach, studierte von 1990 bis 1995 Jura an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Nach dem bestandenen Ersten Staatsexamen im Jahr 1995 war er bis 1998 als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Professor Dr. Hans-Werner Laubinger (Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz beschäftigt. 1998 wurde er mit einer Arbeit über "Integrierte Regelungsansätze im Recht der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen - Eine Untersuchung zu dem integrierten Ansatz der UVP-RL, der IVU-RL und der Öko-Audit-Verordnung sowie ihrer deutschen Umsetzungsgesetze" promoviert. Anschließend absolvierte Martini sein Referendariat in Mainz, wo er 2000 sein Zweites Juristisches Staatsexamen ablegte. Er ist seitdem bei Professor Dr. Jörn Axel Kämmerer (Lehrstuhl für Öffentliches Recht einschließlich Völker- und Europarecht) an der Bucerius Law School in Hamburg tätig.

Fotolegende (von links nach rechts):
- Professor Dr. Margarete Schuler-Harms, externes Mitglied des Habilitationsausschusses (Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg)
- Dr. Markus Baumanns, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius
- PD Dr. Mario Martini (mit Habilitationsurkunde)
- Professor Dr. Jörn Axel Kämmerer, Erstgutachter
- Professor Dr. Doris König, Vorsitzende des Habilitationsausschusses
- Professor Dr. Michael Fehling, Zweitgutachter
- Professor Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt, Präsident der Bucerius Law School
- Professor Dr. Peter Selmer, externer Gutachter (Universität Hamburg)


Klaus Weber, Bucerius Law School, Hochschule für Rechtswissenschaft gGmbH
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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