Hilfe: Sie befinden sich auf...

Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt..., 10.10.07

Ergänzend zum Artikel

... einer Artikelseite. Sie zeigt den vollständigen Text einer Nachricht.
Sie können auf die Schlagworte zum Artikel klicken, um (andere) Artikel zu den jeweiligen Schlagworten anzuzeigen.
Auf der rechten Seite finden Sie weitere Informationen zu den Schlagworten dieses Artikels.

Am Fuß der Seite finden Sie drei Boxen mit weiteren Aktionsmöglichkeiten:
Über die linke Box können Sie zum vorhergehenden, bzw. nachfolgenden Artikel in diesem Bereich navigieren.
In der mittleren Box können Sie diesen Artikel bewerten.
In der rechten Box kommen Sie zu einer Druckversion dieses Artikels, Sie können den Link dieses Artikels an einen E-Mail-Empfänger verschicken und Sie können diesen Artikel auf einen Merkzettel legen, um ihn leichter wiederzufinden.

Hilfe: Generell zu dieser Seite

Bei NETZGUT finden Sie Nachrichten aus dem Netz.
Zu der Nachricht Ihres Interesses können Sie auf drei Wegen gelangen:

Im Archiv sind die Nachrichten nach Bereichen getrennt.
Unter Themen finden Sie Nachrichten bereichsübergreifend zu einem bestimmten Thema.
Über die Schlagworte gelangen Sie zu den Artikeln, denen eben jene Schlagworte zugeordnet wurden. Auch diese Einordnung ist bereichsübergreifend.

Übrigens: Der Hilfe-Button gibt Ihnen zu jeder Seite die passenden Informationen.

Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt..., 10.10.07

Brauchen wir überhaupt die Patientenverfügung?

Ergebnisse empirischer Studien stärken die Suche nach Alternativen - Viele Menschen befürchten, die Medizin kenne am Lebensende keine Grenzen. Wie können Bürger in Fragen ihres eigenen Todes selbst bestimmen? Brauchen wir überhaupt Patientenverfügungen, in denen versucht wird, verschiedene Eventualitäten gedanklich vorwegzunehmen? Der Frankfurter Medizinethiker Stephan Sahm bezweifelt dies. Mit Alternativen wie "Natürlicher Stellvertreterschaft" durch Angehörige, Vorsorgevollmacht und "Umfassendem Vorsorgeplan" könne den veränderten Bedürfnissen der Patienten besser Rechnung getragen werden. Denn Sahm hat bei seinen empirischen Studien festgestellt, dass sich Blickwinkel und Vorstellungen deutlich verändern, ob man sich nun als Gesunder oder als Kranker mit diesem Thema beschäftigt.

So hat Sahm, der am Frankfurter Universitätsklinikum Medizinethik lehrt und als Krebsspezialist die Medizinische Klinik I des Offenbacher Ketteler-Krankenhauses leitet, erstmals empirisch nachweisen können, dass sich im Krankheitsfall die Perspektive deutlich verändert: Er befragte Krebspatienten in verschiedenen Stadien und als Vergleichspersonen Gesunde, Pflegende und Patienten, wie sie Behandlungsalternativen für den Fall einer lebensbedrohlich unheilbaren Erkrankung einschätzen. Eines der bemerkenswerten Ergebnisse: Krebspatienten wünschen Behandlungen wie Chemotherapie und Dialyse, während Gesunde und die Professionellen des Medizinbetriebs diese Behandlung eher ablehnen oder sich nicht festlegen.


Die meisten, die sich mit dem Ausfüllen einer Patientenverfügung beschäftigen, fühlen sich mit schwer zu beantwortenden Fragen konfrontiert. "Dies erklärt die vielleicht paradox erscheinende Diskrepanz zwischen der Zahl kursierender Formulare solcher Dokumente und der doch nur geringen Anzahl ausgefüllter Verfügungen", erläutert Sahm in seinem Beitrag in dem Wissenschaftsmagazin "Forschung Frankfurt" zum Thema "Das Alter". "Das lässt auf Barrieren schließen, die bislang nicht beachtet werden, sich aber jetzt empirisch nachweisen lassen." So befürchtet etwa ein Drittel der Befragten in allen Gruppen, dass Instruktionen in einer Patientenverfügung geradezu diktatorisch befolgt werden könnten. Weit verbreitet ist auch die Angst, Inhalte einer Verfügung könnten missbräuchlich gedeutet werden. Dazu der Medizinethiker: "Es zählt eben zu den Risiken und Nebenwirkungen einer Patientenverfügung, dass Ärzte sich daran halten könnten oder Angehörige eine strikte Beachtung fordern!"

Sahm schlägt Alternativen zur Patientenverfügung vor. Dabei plädiert er für eine Änderung des Betreuungsrechts, um die rechtlichen Grundlagen für eine "Natürliche Stellvertreterschaft" durch Angehörige zu schaffen. Danach sollten Angehörige berechtigt sein, für die Betroffenen zu sprechen, es sei denn, in einer Vorsorgevollmacht wäre anderes geregelt. Übrigens wollen drei von vier Befragten - selbst diejenigen, die allein leben, dass Angehörige zusammen mit Ärzten entscheiden sollen, wenn sie es selbst im Falle akuter Erkrankung nicht mehr vermögen. Der "Umfassende Versorgungsplan" kommt zum Einsatz, wenn eine Krankheit als fortgeschritten, unheilbar und zum Tode führend eingeschätzt wird. "Das Therapieziel besteht dann allein in der Leidensminderung, in der palliativen Behandlung. Das Sterben wird akzeptiert", so Sahm. Da in entwickelten Ländern die überwältigende Mehrzahl der Menschen in Folge chronischer Krankheiten meist im fortgeschrittenen Alter stirbt, kommt das Lebensende selten unerwartet, es bleibt also die Zeit, dass Patient, Stellvertreter und Arzt gemeinsam in dem "Umfassenden Versorgungsplan" die Behandlungsmaßnahmen und die weitere Betreuung wie Seelsorge und Telefonkette von Angehörigen für den Fall akuter Komplikationen festlegen.

Die Erfahrungen aus Ländern, in denen Gesetze zu Patientenverfügungen existieren, zeigen: "Der Einfluss dieser Verfügungen ist ohnehin marginal. Vielmehr steht zu fürchten, dass ein Gesetz suggeriert, die Probleme seien gelöst. Dabei käme es doch darauf an, effektive Alternativen zu verwirklichen", fordert Sahm.

Nähere Informationen: Privatdozent Dr. Stephan Sahm
Ketteler-Krankenhaus, Offenbach, Telefon: 069/8505-271, E-Mail:
s.sahm@ketteler-krankenhaus.de; Veröffentlichung: Stephan Sahm, Sterbebegleitung und Patientenverfügung. Ärztliches Handeln an den Grenzen von Ethik und Recht, Verlag Campus, Frankfurt 2006, ISBN 9783593381794, 265 Seiten, 32,90 Euro.

Das Wissenschaftsmagazin "Forschung Frankfurt" 2/2007 ist erhältlich über steier@pvw.uni-frankfurt.de.


Ulrike Jaspers, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt (Main)
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

Weitere Artikel in diesem BereichBewerten Sie diesen ArtikelToolbox
Flexibles, effektives Verwaltungssystem für personengesteuerte Arbeitsabläufe vorgestellt - Beispiel Uni-Seminare 
 Was sich ändern muss, um Ältere besser ins Berufsleben zu integrieren

Wikipedia Logo
Mit der Patientenverfügung weist der Patient im Falle seiner Einwilligungsunfähigkeit (Entscheidungsunfähigkeit) den Arzt an, bestimmte medizinische Behandlungen nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Generell kann empfohlen werden, eine Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht zu ergänzen. Wikipedia


 

Archiv

Themen

Schlagworte

Anzeigen