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Institut Arbeit und Technik, 10.08.05

Billiglöhne für mehr Arbeitsplätze?

Der viel verlangte Niedriglohnsektor in Deutschland existiert schon längst mit allen seinen Problemen - Institut Arbeit und Technik plädiert für gesetzlichen Mindestlohn

Die Beschäftigung zu Niedriglöhnen in Deutschland hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Nach Berechnungen des Instituts Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen) arbeiteten 2002 in Westdeutschland 16,6 % und in Ostdeutschland 19,0 % der Vollzeitbeschäftigten zu Niedriglöhnen (nach Definition der O-ECD weniger als 2/3 des Medianentgeltes aller Beschäftigten). Das sind in Westdeutschland weniger als 1.709 Euro pro Monat und in Ostdeutschland weniger als 1.296 Euro pro Monat (Brut-to). 1994 lag der Anteil der Niedriglohnbezieher unter den sozi-alversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Westdeutschland noch bei 14 Prozent.


"Das tatsächliche Ausmaß der Ungleichheit dürfte sogar noch über dem statistisch gemessenen liegen, da viele der Niedrig-lohnjobs in Deutschland von legal und auch illegal entsandten oder beschäftigten Ausländern ausgeübt werden, die in keiner Statistik auftauchen", stellt der IAT-Arbeitsmarktforscher Thors-ten Kalina fest. Zudem wurden Teilzeitbeschäftigte und Auszu-bildende nicht in die Analyse einbezogen.

"Deutschland galt lange als europäisches Land mit geringer Ein-kommensungleichheit. Dieser Trend scheint sich jedoch seit Mitte der 90er Jahre umgekehrt zu haben", so IAT-Vizepräsident Prof. Dr. Gerhard Bosch. Während früher die Chancen gering verdie-nender Beschäftigter, auf einen besser bezahlten Arbeitsplatz aufzusteigen, in Deutschland höher waren als in den USA, sind sie heute innerhalb der EU nur in Großbritannien ebenso schlecht wie in Deutschland.

Die Strukturanalyse (für Westdeutschland) zeigt besonders hohe Niedriglohnanteile unter Personen ohne Berufsausbildung (29,3 %), Frauen (31,3 %), Jüngeren (unter 25 Jahre) mit 39,2 % und unter Ausländern mit 25,9 %. Dennoch sind nicht nur diese Gruppen von Niedriglohnbeschäftigung betroffen: 71,6 % der Niedriglohnbezieher haben eine abgeschlossene Be-rufsausbildung, 33,6 % sind Männer, die meisten (73,4 %) sind mittleren Alters (25-54 Jahre) und Deutsche (87,2 %), was zeigt, dass Niedriglohnbeschäftigung für alle Beschäftigten relevant ist und nicht nur als Problem spezieller Gruppen gesehen werden kann.
Die Institutionen, die bislang das Entstehen von Niedriglohnjobs begrenzt haben, sind brüchig geworden. Die Tarifbindung in Deutschland, 1980 noch bei 80 Prozent, ist bis 2003 auf 70 Pro-zent im Westen und 54 Prozent im Osten zurückgegangen. Die Wirtschaftszweige mit hohen Niedriglohnanteilen sind gleichzei-tig die Bereiche mit unterdurchschnittlicher Tarifbindung der Be-schäftigten. So zählen die Erbringung von sonstigen Dienstleis-tungen mit einem Niedriglohnanteil von 75,6 % und das Gast-gewerbe mit einem Niedriglohnanteil von 71,6 % zu den Wirt-schaftszweigen mit den höchsten Niedriglohnanteilen und der geringsten Tarifbindung (65 %). Die privaten Haushalte mit ei-nem Niedriglohnanteil von knapp 75 % zählen zu den Organisa-tionen ohne Erwerbscharakter, die mit 68 % Tarifbindung eben-falls unter dem Durchschnitt liegen. Gleiches gilt auch für die Landwirtschaft mit einem Niedriglohnanteil von 40 % und 68 % Tarifbindung und im Einzelhandel mit knapp 33 % Niedriglohn-anteil und 63 % Tarifbindung. Extrem niedrig ist die Tarifbin-dung in den Dienstleistungen für Unternehmen mit 35 %, in de-nen der Niedriglohnanteil bei gut 32 % liegt.

"Das Tarifsystem erfüllt nicht mehr seine frühere Schutzfunktion für die Beschäftigten am Rande des Arbeitsmarktes", kritisiert Bosch. Da der Anteil peripher Beschäftigter und schlecht bezahl-ter Arbeitskräfte wächst, und angesichts der wachsenden Anzahl von osteuropäischen Werkvertragsnehmern, die Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt mit ihren Heimatlöhnen haben, wird in Deutschland in den letzten Jahren verstärkt über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes diskutiert. Ein solcher Mindest-lohn existiert bereits in einigen Branchen, wie etwa dem Bau-hauptgewerbe. Er wurde von den Sozialpartnern dieser Branche in einem bundesweit gültigen Tarifvertrag vereinbart und für all-gemeingültig erklärt. Beabsichtigt ist, ähnliche Regelungen in anderen Branchen einzuführen, um vor allem den Wettbewerb mit ausländischen Werkvertragsnehmern sozialverträglich zu ges-talten. Voraussetzung für die Nutzung dieses Instruments sind jedoch bundesweite Tarifverträge und Einigungen der Tarifpart-ner auf einen Mindestlohn. Genau diese Voraussetzungen sind in der zersplitterten Tariflandschaft der meisten Branchen mit ho-hen Niedriglohnanteilen nicht gegeben.

Notwendig wäre die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns wie in vielen Nachbarländern. Das wurde in der Vergangenheit jedoch einmütig vom Staat, den Gewerkschaften und den Ar-beitgebern abgelehnt, da gesetzliche Eingriffe den Vorrang der Tarifpolitik gefährden könnten.

Für weitere Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Prof. Dr. Gerhard Bosch, Durchwahl: 0209/1707-147
Thorsten Kalina, Durchwahl: 0209/1707-330

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Claudia Braczko
Institut Arbeit und Technik
Pressereferentin
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

http://www.iatge.de
Tel: 0209/1707-176
Fax: 0209/1707-110
e-mail: braczko@iatge.de
oder: info@iatge.de


Claudia Braczko, Institut Arbeit und Technik
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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