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Hans-Böckler-Stiftung, 24.10.07

Betriebsräte im Mittelstand weithin akzeptiert - neue Studie zur Mitbestimmung

In mittelständischen Unternehmen ab 200 Beschäftigten werden die Arbeitnehmer im Normalfall von Betriebsräten vertreten. 81 Prozent der Mittelständler dieser Größe haben eine gesetzliche Arbeitnehmervertretung. Bei der Verbreitung von Betriebsräten gibt es deutliche Unterschiede zwischen größeren und kleineren Unternehmen sowie inhabergeführten Firmen und solchen, die von Managern geleitet werden. Geschäftsführer von Unternehmen, die einen Betriebsrat haben, beurteilen die Mitbestimmung deutlich positiver als Geschäftsführer von Firmen ohne Betriebsrat. Insgesamt ist die Einstellung von Mittelständlern zu Betriebsräten neutral bis positiv.


Zu diesen Ergebnissen kommt das Bonner Institut für Mittelstandsforschung (IfM) in einer schriftlichen Befragung unter rund 800 Mittelstandsunternehmen. In Ergänzung führte das Kasseler Büro für Sozialforschung in 50 weiteren Unternehmen Interviews mit Inhabern, Geschäftsführern oder Personalleitern. In 33 Betrieben mit Betriebsrat sprachen sie auch mit dem jeweiligen Vorsitzenden. Die von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie untersucht den so genannten marktrelevanten Teil des Mittelstands - Betriebe mit 20 bis 500 Beschäftigten.

Ein zentraler Faktor für den Grad der Mitbestimmung ist die Größe des Unternehmens: Insgesamt haben 29 Prozent der untersuchten Unternehmen eine gewählte Arbeitnehmervertretung. In kleinen Unternehmen unterhalb einer Belegschaftszahl von 50 verfügen nur 17 Prozent über Betriebsräte. Der Verbreitungsgrad steigt dann jedoch parallel zur Betriebsgröße kontinuierlich an. Eine wichtige Rolle spielt auch der Typus der Unternehmensführung. Wo die "Alleinverantwortung" des Inhabers durch eine arbeitsteilige Führung mehrerer Personen abgelöst werde, würden einem Betriebsrat weniger Widerstände entgegengesetzt, so Dr. Wolfram Wassermann vom Büro für Sozialforschung. Das bestätigen auch die vom IfM Bonn erhobenen Daten: Bei großen Mittelständlern ist ein Betriebsrat zwar der Normalfall. Jedoch weist nur etwa die Hälfte der inhabergeführten Unternehmen dieser Größenordnung eine solche Belegschaftsvertretung auf.

Die Untersuchung zeigt auch einen deutlichen Zusammenhang zwischen der Einstellung des Arbeitgebers zur betrieblichen Mitbestimmung und der Wahrscheinlichkeit einer Betriebsratswahl. Unternehmen, deren Geschäftsführer beziehungsweise Inhaber Mitbestimmung positiv sehen, haben unter sonst gleichen Bedingungen häufiger einen Betriebsrat. Insgesamt ist die Einstellung der Mittelständler zur Mitbestimmung überwiegend neutral: Zehn Prozent der Arbeitgeber gaben bei der IfM-Befragung eine positive, 56 Prozent eine neutrale Einstellung zu Protokoll, 34 Prozent äußern sich negativ. Haben Arbeitgeber eigene Erfahrungen mit Betriebsräten, scheinen Ängste zu schwinden: "Mancher, der seinen Betriebsrat anfangs regelrecht bekämpft hat, spricht heute, ein paar Jahre später, von einem ,soliden Gespann' zwischen ihm und dem Betriebsratsvorsitzenden", so Wassermann. In der IfM-Befragung äußern sich 23 Prozent der Geschäftsführer mit Betriebsrat im Unternehmen positiv und weitere knapp 59 Prozent neutral über die betriebliche Mitbestimmung. Der Anteil der kritischen Einstellungen sinkt auf 18 Prozent.

Beide Betriebsparteien bewerten ihre Zusammenarbeit bemerkenswert übereinstimmend als eher positiv, ergaben die Interviews der Kasseler Forscher. Dabei fallen die Antworten der Betriebsräte etwas kritischer aus als die der Geschäftsleitungen. Wird ein Betriebsrat gegründet, so geht die Initiative dazu zu zwei Dritteln von den Beschäftigten aus. In jedem fünften Fall entsteht das Gremium jedoch auf Vorschlag der Arbeitgeberseite.

"Betriebsräte können als institutioneller Regelungsmechanismus zur Konfliktlösung und zur kooperativen Begleitung betrieblicher Veränderungsprozesse dienen", so Wassermann. Viele Mittelständler - gerade der jüngeren Generation - seien auf der Suche nach einem Dialog mit ihren Beschäftigen. Manche betonen sogar, dass sie bestimmte schwierige Veränderungen gerade in Krisenzeiten ohne Zusammenarbeit mit den Betriebsräten wohl nicht geschafft hätten.

Weitere Informationen:


Rainer Jung, Hans-Böckler-Stiftung
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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Der Betriebsrat ist das gesetzliche Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen und zur Wahrung der betrieblichen Mitwirkung und Mitbestimmung gegenüber dem Arbeitgeber in Betrieben des privaten Rechts. Die betriebliche Mitbestimmung durch den Betriebsrat ist abzugrenzen von der Unternehmensmitbestimmung durch Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten der Kapitalgesellschaften. In öffentlichen Betrieben kann ein Personalrat gewählt werden. In Betrieben der Religionsgemeinschaften und ihrer karitativen oder erzieherischen Einrichtungen sind Betriebsräte gesetzlich nicht vorgesehen; dies sind sogenannte Tendenzbetriebe. Zur Mitwirkung der Arbeitnehmer ist hier aufgrund eigener Kirchengesetzgebung eine so genannte Mitarbeitervertretung berufen. Wikipedia


 
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