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Hans-Böckler-Stiftung, 10.09.07

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Mindestlohn

Aktuelle Europa-Bilanz des WSI: Mindestlöhne steigen - sechs EU-Staaten bei mehr als acht Euro

Alle 20 EU-Mitgliedstaaten, in denen es einen gesetzlichen Mindestlohn gibt, haben diesen 2007 erhöht oder werden das noch tun. In sechs EU-Ländern werden dann keine Stundenlöhne unter acht Euro mehr erlaubt sein. Dabei handelt es sich um die direkten westlichen Nachbarländer der Bundesrepublik sowie Großbritannien und Irland. Außerdem zieht ein weiteres EU-Mitglied eine Lohn-Untergrenze: Österreich führt ein tarifvertragliches Minimum ein. Das zeigt die aktuelle Europa-Bilanz, die Dr. Thorsten Schulten, Tarifexperte im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung, vorlegt.


Elf EU-Mitglieder hoben die Mindestlöhne zum Januar an, sieben im Laufe des Jahres, Großbritannien und die Slowakei haben diesen Schritt zum Oktober angekündigt. Am stärksten stockten nach Schultens Untersuchung 2007 die Iren auf - der aktuelle Mindestlohn liegt mit 8,65 Euro pro Stunde um einen Euro höher als im Juli 2006. Die britische Norm steigt gegenüber dem Vorjahr um etwa 90 Cent auf 8,20 Euro, die französische um 27 Cent auf 8,44 Euro. Den höchsten Mindestlohn pro Stunde hat Luxemburg mit 9,08 Euro.

In der Regel erfolgt die Anpassung in einem jährlichen oder halbjährlichen Turnus, fast überall bestimmt sie der Staat unter Beteiligung der Tarifparteien. Die Unterschiede in den Lebenshaltungskosten spiegeln sich in den Mindestlöhnen wider: In Luxemburg liegt die Marke 17-mal so hoch wie in Bulgarien. Bezieht man die Kaufkraft mit ein, reduziert sich das Verhältnis auf 1:7. Die gemessen am Durchschnittslohn höchsten Untergrenzen haben derzeit Irland und Frankreich. Im Vergleich eher niedrig liegen die Mindestlöhne in den meisten Beitrittsländern Mittel- und Osteuropas. "Sie spielen dort aber angesichts eher schwach entwickelter Tarifvertragssysteme für die gesamte Lohnentwicklung eine besonders wichtige Rolle", so Tarifexperte Schulten.

Eine neue Mindestlohn-Variante führt Österreich ein: Die Dachverbände von Gewerkschaften und Arbeitgebern haben die Tarifparteien in allen Branchen aufgefordert, bis Anfang 2009 in den Tarifverträgen die untersten Lohngruppen auf 1.000 Euro pro Monat anzuheben. Bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 39 Stunden würde dies einem Stundenlohn von 5,92 Euro entsprechen. Da aber die meisten Tarifverträge 14 Monatsgehälter enthalten, erhöht sich Schultens Analyse zufolge der faktische österreichische Mindestlohn bei einem Jahreseinkommen auf 6,91 Euro pro Stunde.

Weitere Informationen:


Rainer Jung, Hans-Böckler-Stiftung
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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Ein Mindestlohn ist ein in der Höhe durch eine gesetzliche Regelung oder durch einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag festgeschriebenes oder aufgrund der Unzulässigkeit von Lohnwucher gegebenes kleinstes rechtlich zulässiges Arbeitsentgelt. Eine Mindestlohnregelung kann sich sowohl auf einen Stundensatz als auch auf einen Monatslohn bei Vollzeitbeschäftigung beziehen. Wikipedia


 

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