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Fachhochschule Pforzheim, 18.04.07

Produktsicherheit muss bei der Ingenieurausbildung beginnen

Dipl.-Ing. Barth erläutert Ministerialrat v. Locquenghien und Professor Dr. Brönneke die Konstruktion einer Tunnelbohrmaschine, wie sie z.B. beim Bau des St. Gotthard-Tunnels zum Einsatz kommt.

"Etwa die Hälfte aller geprüften Maschinen weist gravierende sicherheitstechnische Mängel auf", so das Urteil von Ministerialrat Dirk v. Locquenghien vor Studierenden an der Hochschule Pforzheim. "Bei deutschen Herstellern liegt die Quote immer noch bei etwa 30 Prozent", ergänzt v. Locquenghien die aktuelle Situation in einem Gastvortrag über die "Maschinenrichtlinien in der Praxis" an der Hochschule Pforzheim. In eine ähnliche Richtung weisen die Ausführungen von Matthias Barth, Leiter Qualitätsmanagement des Herrenknecht Konzerns: "Wir stellen erhebliche Defizite bei der Kenntnis und Umsetzung der Produktsicherheitsregeln fest." Ministerialrat v. Locquenghien, Vertreter der Überwachungsbehörden, und Barth, als Praktiker aus der Industrie, sind sich mit Professor Dr. Brönneke vom Studiengang Wirtschaftsrecht, der die Referenten an die Hochschule eingeladen hatte, einig: Die Missachtung der Produktsicherheitsregeln führt zu unkalkulierbaren Risiken bei den betroffenen Herstellerfirmen und gefährdet den langfristigen Unternehmenserfolg baden-württembergischer Industriebetriebe in erheblicher Weise.

Im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft sollen Produkte ohne bürokratische Hürden auf den Markt gebracht werden. In diesem Zusammenhang müssen die Hersteller selber prüfen, ob die europäischen Produktsicherheitsanforderungen eingehalten werden. Der Hersteller bringt die Übereinstimmung mit dem Produktsicherheitsrecht durch das Anbringen des so genannten CE-Zeichens zum Ausdruck. Fälschlich sehen aber viele Firmen zunächst nur die vermeintlich hohen Kosten, die durch die Einhaltung von Sicherheitsregeln entstehen. Indem diese Regeln nicht ernsthaft umgesetzt werden, handeln sich die Unternehmen aber drastische Risiken ein: An einem Beispielsfall machte Ministerialrat v. Locquenghien klar, dass im Ernstfall ein Vermarktungsstopp der Produkte, Produktionsausfall, Haftung für Schäden in ganz erheblicher Höhe und eventuell zudem noch strafrechtliche Konsequenzen für Entwickler, Produktionsleiter und verantwortliche Unternehmer drohen. Besser ist es dagegen, das Thema Produktsicherheit von der Produktentwicklung bis hin zur Produktion als zentralen und selbstverständlich zu verwirklichenden Aspekt ernsthaft zu berücksichtigen. Damit lassen sich spätere höhere Kosten vermeiden.

Angaben zu den Referenten:
Professor Dr. Tobias Brönneke, Professor für Wirtschaftsverwaltungs- und Europarecht, Leiter des Rechtsamtes der Hochschule Pforzheim
Ministerialrat Dirk v. Locquenghien, Dipl.-Ing. Maschinenbau, Leiter des Referates Geräte- und Produktsicherheit im Umweltministerium Baden-Württemberg
Matthias Barth, Dipl.-Ing. Maschinenbau (FH); Dipl.-Ing. Betriebsoptimierung (FH), Leiter Qualitätsmanagement des Herrenknecht Konzerns


Dr. Claudia Gerstenmaier, Fachhochschule Pforzheim
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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