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Universitätsklinikum Heidelberg, 07.01.04

Vorteil für Blonde bei der Haaranalyse

Testergebnis hängt von Pigmentgehalt und Nachweismethode ab/ Heidelberger Forensische Toxikologin für kritische Untersuchung verschiedener Nachweismethoden ausgezeichnet

Ein Haar unter dem Elektronenmikroskop. / Foto: Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin der Universität Heidelberg.

Ob Verkehrsdelikt, illegaler Drogenkonsum oder Doping: Die Haaranalyse ist ein unverzichtbares Instrument, das dazu beiträgt, Straftaten aufzuklären und juristische Zweifel auszuräumen. Gerichtsprozesse und persönliche Schicksale werden durch diesen Test entschieden. Wissenschaftliche Untersuchungen einer rechtsmedizinischen Arbeitsgruppe aus Heidelberg und Mainz haben jetzt gezeigt: Nicht alle gebräuchlichen Analyseverfahren berücksichtigen ausreichend den Farbstoffgehalt im Haar.

Farbstoffe bzw. Pigmente (Melanin) im Haar reichern bestimmte Substanzen, die dem Körper zugeführt werden, in hohem Maße an. Als "Pigmenteffekt" ist bekannt: Wer dunkles Haar hat, kann mehr Drogen oder andere Stoffe einlagern; Blonde kommen deshalb beim Haartest eher ungeschoren davon. Allerdings sind auch die Ergebnisse bei Dunkelhaarigen nicht einheitlich, denn nicht immer werden die an Melanin gebundenen Stoffe ausreichend erfasst. Deswegen fordert Prof. Dr. Rainer Mattern, Ärztlicher Direktor des Instituts für Rechts- und Verkehrmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg und gleichzeitig Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin, die Einführung wissenschaftlich gesicherter, verbindlicher Standards für die Haaranalyse.

Für ihre Arbeiten zum Fremdstoffnachweis im Melanin der Haarzellen wurde Privatdozentin Dr. rer. nat. Gisela Skopp, Forensische Toxikologin (GTFCh) am Heidelberger Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin mit einem Posterpreis ausgezeichnet. Die Wissenschaftlerin und Apothekerin erhielt die Auszeichnung zusammen mit ihren Mainzer Kollegen, dem Diplom-Biologen Dino Magnani und der Privatdozentin Dr. med. Dipl.-Ing. Lucia Pötsch-Schneider.

Bei der Analyse werden Substanzen nur zum Teil aus Pigmenten freigesetzt

Bei einer Haaranalyse kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz. Je nach Analysemethode und Substanz kann dies zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Um körperfremde Substanzen bei der Haaranalyse zweifelsfrei nachzuweisen, untersuchte das Wissenschaftlerteam im Labor die Fremdstoffaufnahme an pigment-bildenden Zellen. Dabei handelt es sich um diejenigen Zellen, die durch Produktion von Melaninpigmenten die Haarfarbe bestimmen.

Melanin wird im Haar in kleinen Körnern, den sogenannten Melaningranula, abgelagert. Es ist bekannt, dass manche Substanzen verstärkt an Melanin binden und sich somit in den Granula und auf ihrer Oberfläche anreichern. Benutzt man eine ungeeignete Analysemethode, werden die Substanzen nur zum Teil aus dem Verbund mit Melanin freigesetzt und können dadurch nicht im vollen Umfang im Haar nachgewiesen werden. "Es ist daher sehr wichtig, standardisierte Methoden zum Nachweis der jeweiligen Substanzen zu nutzen", erläutert Frau Dr. Skopp. Das Wissenschaftlerteam untersuchte, wie effektiv verschiedene Nachweisverfahren die beiden Psychopharmaka Imipramin und Haloperidol auf ihre Bindung in/an Melaningranula erfassen können. Pigment-produzierende Melanozyten wurden den Medikamenten ausgesetzt; im Laufe einiger Tage bildeten sie Melanin und schlossen dabei die Fremdsubstanzen in die Granula ein. Durch die radioaktive Markierung der Medikamente konnte ermittelt werden, wie viel Substanz durch die verschiedenen Aufschlussverfahren erfasst worden war.

"Wir konnten nachweisen, dass die Substanzen in unterschiedlichem Maß in die entstehenden Pigmente eingeschlossen werden", erklärt Frau Dr. Skopp. Dabei stellte sich heraus, dass Haloperidol zu 80 Prozent mit dem Melanin verbunden war, Imipramin jedoch nur zu 30 Prozent. "Die eingeschlossenen Medikamente ließen sich mit wässrigen Lösungsmitteln nur schlecht herauslösen", so Skopp weiter. Als effektivste Methode erwies sich die Behandlung der Proben mit Methanol und Ultraschall.

Fachgesellschaften legen Standard fest / Nur anerkannte Labors sollen Analysen für Rechtsverfahren liefern

"Da die Analyse von Rauschmitteln in Haarproben und ihre Interpretation sehr anspruchsvoll ist, findet man Anbieter unterschiedlicher Qualität am Markt", erklärte Professor Mattern. Mitunter würden negative Befunde geliefert, obwohl eine Belastung der Haare nachweisbar wäre, oder umgekehrt, könne es zu falsch-positiven Ergebnissen kommen. Um diese Rechtsunsicherheit zu beheben, haben die Deutschen Gesellschaften für Verkehrsmedizin (DGVM), Verkehrspsychologie (DGVP) und toxikologische und forensische Chemie (GTFCH) kürzlich beschlossen, den derzeit anerkannten Stand in gemeinsamen Kriterien der Entnahmebedingungen, der Analysemethoden und der Beurteilung festzulegen und den Stand der Wissenschaft entsprechend fortzuschreiben.

Damit Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit gewährleistet sind, müssen die zuständigen Fachministerien durch Erlass festlegen, dass nur Analysenergebnisse aus anerkannten Labors in Verfahren mit Rechtsfolgen verwendet werden dürfen. Die Labors sollten verpflichtet werden, in Ringversuchen ihre Leistungsfähigkeit auf dem Gebiet der Haaranalyse regelmäßig nachzuweisen und die Kriterien der Fachgesellschaften einzuhalten.

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Rainer Mattern: rainer_mattern@med.uni-heidelberg.de
Sekretariat: 06221 / 56-8911

Weitere Information im Internet:
http://www.med.uni-heidelberg.de/rechtmed/allg-txh.htm
http://www.med.uni-heidelberg.de/rechtmed/allgem.htm

Diese Pressemitteilung ist auch online verfügbar unter
http://www.med.uni-heidelberg.de/aktuelles/

Weitere Informationen:


Dr. Annette Tuffs, Universitätsklinikum Heidelberg
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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