Hilfe: Sie befinden sich auf...

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), 07.04.04

Archiv

... einer Artikelseite. Sie zeigt den vollständigen Text einer Nachricht.

Am Fuß der Seite finden Sie drei Boxen mit weiteren Aktionsmöglichkeiten:
Über die linke Box können Sie zum vorhergehenden, bzw. nachfolgenden Artikel in diesem Bereich navigieren.
In der mittleren Box können Sie diesen Artikel bewerten.
In der rechten Box kommen Sie zu einer Druckversion dieses Artikels, Sie können den Link dieses Artikels an einen E-Mail-Empfänger verschicken und Sie können diesen Artikel auf einen Merkzettel legen, um ihn leichter wiederzufinden.

Hilfe: Generell zu dieser Seite

Bei NETZGUT finden Sie Nachrichten aus dem Netz.
Zu der Nachricht Ihres Interesses können Sie auf drei Wegen gelangen:

Im Archiv sind die Nachrichten nach Bereichen getrennt.
Unter Themen finden Sie Nachrichten bereichsübergreifend zu einem bestimmten Thema.
Über die Schlagworte gelangen Sie zu den Artikeln, denen eben jene Schlagworte zugeordnet wurden. Auch diese Einordnung ist bereichsübergreifend.

Übrigens: Der Hilfe-Button gibt Ihnen zu jeder Seite die passenden Informationen.

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), 07.04.04

Tattoos und Permanent Make-Up sind nicht ohne Risiko (BfR PD 03/2004)

BfR - Pressedienst
Bundesinstitut für Risikobewertung
Thielallee 88 - 92, D - 14195 Berlin, Telefon: 01888/412-4300, Telefax: 01888/412-4970 Presserechtlich verantwortlich: Dr. Irene Lukassowitz

03/2004, 7. April 2004

Tattoos und Permanent Make-Up sind nicht ohne Risiko

Verwendete Farben sind für diesen Zweck nicht geprüft

Fast jeder zehnte Deutsche trägt laut Umfrage eines großen deutschen Meinungsforschungsinstituts ein Tattoo. Auch die Zahl derjenigen, die sich mit einem sogenannten Permanent Make-Up als Ersatz für das Schminken nur an bestimmten Stellen im Gesicht die Haut einfärben lassen, nimmt zu. Das BfR weist vorsorglich darauf hin, dass die Tätowierten dabei unter Umständen ein gesundheitliches Risiko eingehen, das derzeit wissenschaftlich nur bedingt abgeschätzt werden kann.


Beim Tätowieren und Aufbringen von Permanent Make-Up werden Farbpigmente mit Hilfe von Nadelstichen in die mittlere Hautschicht (Dermis) eingebracht. Von dort können sie auch in tiefere Hautschichten gelangen, von wo sie über die Blutbahn im Körper verteilt und umgewandelt werden können.

Schwere allergische Hautreaktionen sowie Entzündungen sind nach Mitteilungen der deutschen Hautärzte die häufigsten unerwünschten Folgen einer Tätowierung. Allergische Reaktionen werden in den meisten Fällen auf den Stoff para-Phenylendiamin (PPD) zurückgeführt. Er wird in Henna zum Abdunkeln verwendet und gelangt folglich beim Anfertigen schwarzer Henna-Tattoos auf oder in die Haut. PPD kann folgenschwere Dermatosen auslösen. Personen, die einmal gegenüber PPD sensibilisiert sind, können lebenslänglich allergische Reaktionen gegen den Stoff oder gegen Farben mit ähnlicher chemischer Struktur zeigen. Metallhaltige Bestandteile der Farbmischungen können ebenfalls Allergien auslösen.

Weitere Gefahrenquellen sind Verunreinigungen in den Farbmischungen sowie bestimmte Azo- Farbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können. Derartige Azo-Farbstoffe stellen auch bei der Entfernung von Tätowierungen mittels der Lasertechnik eine Gefahr dar. Sie können möglicherweise auch durch Laserstrahlen in krebserzeugende Amine gespalten werden, die dann über die Blutbahn im ganzen Körper verteilt werden. Weitere mögliche Folgen einer Tattoo-Entfernung sind Narben, Pigmentstörungen der Haut und Entzündungen.

Das BfR weist Verbraucher und insbesondere die Eltern von Jugendlichen und Kindern ausdrücklich auf diese mit Tattoos und Permanent Make-Up verbundenen Risiken hin. Anders als die Farbstoffe in kosmetischen Mitteln zum Auftragen auf die Haut wie Rouge, Lidschatten oder Eyeliner sind die Farben, die für Tätowierungen und Permanent Make-Up verwendet werden, hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Auswirkungen nicht geprüft. Auch über die Langzeitwirkung dieser Fremdstoffe im Körper ist bisher nichts bekannt, obwohl sie dort in der Regel ein Leben lang verbleiben.

Während kosmetische Mittel, die auf die Haut aufgetragen werden, durch das deutsche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, die europäische Kosmetik-Richtlinie und die deutsche Kosmetik-Verordnung gesetzlich geregelt sind, unterliegen Tätowierfarben gegenwärtig noch keiner vergleichbaren Regelung. Es gibt keine gesetzlich festgelegten Vorschriften hinsichtlich der Reinheit, Qualität und der Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Tätowierfarben. Tattoos und Permanent Make-Up dienen zwar ähnlich wie das Schminken dem Schmuck des Körpers und damit kosmetischen Zwecken. Weil die Farben aber beim Tätowieren in die Haut gespritzt werden, sind sie keine kosmetischen Mittel im Sinne der gültigen gesetzlichen Definition.

Das BfR empfiehlt daher, für Tätowierungen und Permanent Make up bis zu einer gesetzlichen Regelung nur Farbmittel zu verwenden, die den Anforderungen der europäischen KosmetikRichtlinie und der deutschen Kosmetik-Verordnung entsprechen und die für die Verwendung in kosmetischen Mitteln geprüft und zugelassen sind. Allerdings ist auch damit nicht sicher gewährleistet, dass keine unerwünschten Reaktionen auftreten können. Das BfR ruft die Ärzteschaft dazu auf, dem BfR gesundheitliche Beeinträchtigungen, die möglicherweise durch Tätowierungsfarben verursacht wurden, zu melden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Homepage unter www.bfr.bund.de, Menupunkt "Kosmetische Mittel".

ende bfr-p

Weitere Informationen:


Dr. Irene Lukassowitz, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

Weitere Artikel in diesem BereichBewerten Sie diesen ArtikelToolbox
FIZ CHEMIE liefert Forschungsinformation und Lehrmodule für Aus- und Weiterbildung ins Firmennetz 
 RUB-Chemie: Proteinschwingungen per Laser beobachten