Hilfe: Sie befinden sich auf...

Senat der Bundesforschungsanstalten im..., 25.12.00

Archiv

... einer Artikelseite. Sie zeigt den vollständigen Text einer Nachricht.

Am Fuß der Seite finden Sie drei Boxen mit weiteren Aktionsmöglichkeiten:
Über die linke Box können Sie zum vorhergehenden, bzw. nachfolgenden Artikel in diesem Bereich navigieren.
In der mittleren Box können Sie diesen Artikel bewerten.
In der rechten Box kommen Sie zu einer Druckversion dieses Artikels, Sie können den Link dieses Artikels an einen E-Mail-Empfänger verschicken und Sie können diesen Artikel auf einen Merkzettel legen, um ihn leichter wiederzufinden.

Hilfe: Generell zu dieser Seite

Bei NETZGUT finden Sie Nachrichten aus dem Netz.
Zu der Nachricht Ihres Interesses können Sie auf drei Wegen gelangen:

Im Archiv sind die Nachrichten nach Bereichen getrennt.
Unter Themen finden Sie Nachrichten bereichsübergreifend zu einem bestimmten Thema.
Über die Schlagworte gelangen Sie zu den Artikeln, denen eben jene Schlagworte zugeordnet wurden. Auch diese Einordnung ist bereichsübergreifend.

Übrigens: Der Hilfe-Button gibt Ihnen zu jeder Seite die passenden Informationen.

Senat der Bundesforschungsanstalten im..., 25.12.00

Was passiert bei Bestätigung eines BSE-Falles?

Da mittlerweile mehrere BSE-Erkrankungen bei in Deutschland geborenen Rindern festgestellt worden sind, wird im Folgenden erläutert, welche Maßnahmen in einem solchen Fall ergriffen werden.

Ab dem 6. Dezember 2000 müssen in Deutschland aufgrund einer Verordnung (http://www.bml.de/...raucher/bse/bse-verordnung.htm) bei allen über 30 Monate alten Rindern, die geschlachtet werden, BSE-Schnelltests vorgenommen werden (also nicht nur bei not- oder krankgeschlachteten Tieren). Das Fleisch darf erst in den Handel gelangen, wenn die Ergebnisse der Schnelltests vorliegen und negativ sind. Bei positivem oder zweifelhaftem Ergebnis werden aufwändigere Bestätigungsuntersuchungen im Nationalen Referenzlabor für BSE und Scrapie der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere (BFAV), Standort Tübingen, durchgeführt. Tierkörper sowie Nebenprodukte, Blut und Haut bleiben solange sichergestellt, bis das Ergebnis des Referenzlabors vorliegt. Gleichzeitig wird der Bestand, aus dem das betroffene Rind kam, gesperrt.


Hat das Nationale Referenzlabor einen positiven Befund bestätigt, so wird die Tötung aller Rinder des Bestandes angeordnet. Die Gehirne der Rinder werden in den Staatlichen Veterinäruntersuchungsämtern, im Zweifelsfall im Nationalen Referenzlabor der BFAV, untersucht und die Körper verbrannt. Zusätzlich werden ansteckungsverdächtige Tiere (u. a. Mutter, Geschwister, direkte Nachkommen) identifiziert, für die Tierzucht entnommene Embryonen und Eizellen des erkrankten Rindes sichergestellt und Tiere, die in den letzten sechs Monaten den betroffenen Bestand verlassen haben, aufgespürt. Hierfür stehen bei Bedarf Tierseuchenexperten des BFAV-Instituts für Epidemiologie zur Verfügung. Alle ansteckungsverdächtigen Rinder werden getötet, auf BSE untersucht und - ebenso wie potenziell infizierte Embryonen und Eizellen - durch Verbrennen vernichtet.

Alles Fleisch von Rindern des betroffenen Bestandes, das vor der Sperrung gewonnen wurde und sich noch im Handel befindet, ist zu beschlagnahmen und nach den Regeln des Tierkörperbeseitigungsgesetzes zu vernichten.

Die aktuellen Ereignisse haben auch die Europäische Union veranlasst auf's Tempo zu drücken: Eine Verordnung der EU-Kommission vom Dezember 2000 schreibt BSE-Schnelltests ab dem 1. Januar 2001 EU-weit für alle über 30 Monate alten Rinder vor, die für die menschliche Ernährung in der Gemeinschaft bzw. zum Export in Drittländer bestimmt sind - das ist eher als ursprünglich beabsichtigt war.

Um innerhalb der Europäischen Union schnell reagieren zu können, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sich gegenseitig sowie die EU-Kommission innerhalb von 24 Stunden vom Erstausbruch meldepflichtiger Tierseuchen - dazu gehört auch BSE - zu unterrichten. Weiterhin müssen auch das Internationale Tierseuchenamt (OIE) und bestimmte Drittstaaten unverzüglich informiert werden.

Um Belegexemplar wird gebeten

Weitere Informationen:


Dr. Michael Welling, Senat der Bundesforschungsanstalten im Geschäftsbereich des BMELV
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

Weitere Artikel in diesem BereichBewerten Sie diesen ArtikelToolbox
Blick auf die kleinsten Strukturen 
 Bonner Medizinerin entdeckt neues Band am Daumen