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Senat der Bundesforschungsanstalten im..., 15.11.00

Immissionsschutz trägt Früchte

Dioxine sind hochgiftige chlororganische Verbindungen, die bei Verbrennungsprozessen entstehen und nahezu überall in Spuren gefunden werden können. Durch ihre gute Fettlöslichkeit und ihre Langlebigkeit reichern sie sich in der Nahrungskette an. Der Mensch nimmt diese Substanzen zum allergrößten Teil mit fetthaltigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs auf, also durch den Verzehr von Milchprodukten, Fleisch, Fisch und Eiern.

In der neuen Ausgabe des ForschungsReports, dem Wissenschaftsmagazin des Senats der Bundesforschungsanstalten, stellen Dr. Albrecht Blüthgen und Mitarbeiter von der Bundesanstalt für Milchforschung die Untersuchung vor. Demnach hat sich die Dioxinmenge, die der Verbraucher durch Milch und Milchprodukte täglich zu sich nimmt, in den letzten acht Jahren halbiert. Noch stärker fallen die Rückgänge bei Fleisch, Fisch und Eiern aus. So beträgt die Dioxinzufuhr durch Fisch nur noch knapp 20 % des Wertes von 1992.


Nach den Ergebnissen der Kieler Untersuchungen nimmt der Bundesbürger pro Tag durchschnittlich 43,8 Pikogramm iTE (internationale Toxizitätsäquivalente) Dioxin mit der Nahrung auf; davon rund 45 Prozent mit Milch und Milchprodukten wie Butter, 32 Prozent mit Fleisch und 13 Prozent mit Fisch. Umgerechnet auf das Körpergewicht ergibt das eine Dioxinzufuhr von etwa 0,7 Pikogramm iTE pro Kilogramm. Damit wird der in Deutschland zur gesundheitlichen Vorsorge aufgestellte "Zielwert" der täglichen Aufnahmemenge von 1 Pikogramm iTE pro Kilogramm Körpergewicht nur zu rund zwei Dritteln ausgeschöpft. Der Wert "1 Pikogramm" liegt deutlich unter einer toxikologisch wirksamen Größe und wurde national 1990 mit dem Ziel aufgestellt, die damals noch vorhandene Dioxin-Belastung langfristig weiter zu senken.

Die Tatsache, dass dieses Ziel erreicht wurde, schreiben die Kieler Milchforscher vor allem den gesetzlichen Regelungen zur Eindämmung des Dioxin-Ausstoßes zu. Im Zuge der wissenschaftlichen Beratung der politischen Entscheidungsträger - eine Kernaufgabe der Bundesforschungsanstalten - hatten sie bereits vor Jahren darauf hingewiesen, dass die Verbraucher auf diese Weise wirkungsvoller geschützt werden könnten als durch die Einführung einer starren Höchstmengenregelung. Der Grund: Beim Überschreiten von zulässigen Höchstmengen hätten die dioxinbelasteten Lebensmittel zwar aus dem Verkehr gezogen werden können, eine Ortung der emittierenden Dioxin-Quellen und die Verringerung ihres Ausstoßes wären dadurch aber nicht erfolgt. Gerade letzteres ist aber durch die Gesetze und Verordnungen zum Immissionsschutz sowie zur Abfall- und Kreislaufwirtschaft möglich geworden.

Der ForschungsReport 2/2000 mit dem Beitrag "Dioxine in Lebensmitteln" ist kostenlos zu beziehen über die Geschäftsstelle des Senats der Bundesforschungsanstalten, Tel.: 0531/299-3396, eMail: senat@bba.de

Um Belegexemplar wird gebeten


Dr. Michael Welling, Senat der Bundesforschungsanstalten im Geschäftsbereich des BMELV
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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