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Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen..., 28.02.00

Hygienerisiken bei Piercing und Tatoo

Die gesundheitlichen Risiken von Piercen und Tätowieren sind bei den Betroffenen oft nicht bekannt. Gericht: Örtliche Betäubung darf nur durch heilkundlich Ausgebildete erfolgen - aber Piercen ist keine ärztliche Tätigkeit.

Piercing, noch vor 20 Jahren nur Kreisen mit einer eher exzentrischen Lebensgestaltung bekannt, ist inzwischen zu
einer in der Bevölkerung weit verbreiteten Modeerscheinung nahezu aller Altersgruppen und beider Geschlechter geworden. Dabei umfaßt die Bandbreite des Piercing alle Körperregionen, dem Erfindungsreichtum sind keine Grenzen gesetzt. Leider sind vielen Piercern und nahezu allen Gepiercten die möglichen Komplikationen durch Piercing und seine exotischen Abkömmlinge wie Stapling, Branding oder die Implantation von Fremdmaterial unter Haut und Schleimhaut wenig oder nicht bekannt. Die Komplikationen reichen von Nervenschäden, gefährlichen Infektionen mit Funktions- und Narbenschäden von der Augenbraue bis in die Intimbereiche bis hin zu schweren allergischen Erscheinungen auf das verwendete Material.


Die häufigsten und gefährlichsten Komplikationen sind Infektionen mit durch Blut übertragbaren Viren wie die verschiedenen Hepatitis-Erreger oder HIV, aber auch durch gefährliche Bakterien, deren Übertragung durch Piercing nachgewiesen wurde. Hauptursachen derartig schwerwiegender, unter Umständen sogar tödlicher infektiöser Komplikationen sind massive Verstöße gegen Hygieneregeln, die von den Kunden, aber auch von den Piercern in der Regel entweder nicht erkannt oder vorsätzlich in Kauf genommen werden. Im höchsten Maße bedauerlich ist, daß aufgrund der föderativen Struktur des ländergebundenen Gesundheitswesens in Deutschland weder die Zahl der Piercer noch deren Unternehmungen erfaßt wird.
Zwangsläufig ist auch die Zahl der Komplikationen nicht bekannt und schon allein deshalb werden keine entsprechenden Konsequenzen durch die staatliche Gesundheitsaufsicht daraus gezogen. In der Regel sind die von einigen Bundesländern oder Regierungsbezirken erlassenen Hygienevorschriften für das Durchführen von Piercing und Tätowieren völlig unzureichend und leisten deshalb weiterhin dem unwissentlichen oder sogar vorsätzlichen Mißbrauch bei der Durchführung Vorschub.

Laut Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 26. 10. 1995 dürfen im Gesundheitsdienst Beschäftigte keine Piercings wegen einer möglichen Infektionsgefahr tragen, wenn sie Patienten zu betreuen haben (UVV der BG). Das Verwaltungsgericht Gießen hat 1999 festgestellt (das Urteil wurde vor 1 Woche vom OVG Kassel bestätigt), daß Piercing und hier besonders die Verwendung von Lokalanaesthetika unter den Begriff der Heilkunde fällt und somit nur von Personen mit ärztlicher oder heilkundlicher Fachausbildung durchgeführt werden darf, d.h. nur von Ärzten oder Heilpraktikern.
So begrüßenswert diese juristische Aktion ist, muß unsererseits dem Piercing als zukünftige Aufgabe von Ärzten mit allem Nachdruck widersprochen werden. Es handelt sich dabei nach Aussage der Rechtsabteilung der Bundesärztekammer eindeutig nicht um eine ärztliche Tätigkeit. In ethisch-moralischer Hinsicht widerspricht eine derartige Tätigkeit sogar in massiver Weise dem Gelöbnis des Weltärztebundes, über dem das "primum nihil nocere" steht. Piercing wird aber leider inzwischen im In- und Ausland in zunehmender Zahl von Ärzten durchgeführt.
Schärfsten Widerspruch muß der von einem Präsidenten einer Landesärztekammer vertretene Standpunkt hervorrufen, daß wegen bisheriger Liquidationsverluste der Ärzteschaft er es als vertretbar ansieht, daß fachgerechtes Piercen in Zukunft besser von Ärzten als von Nichtärzten durchgeführt wird.

Der Deutschsprachige Arbeitskreis für Krankenhaushygiene hat als Hilfeleistung vor allem für den öffentlichen Gesundheitsdienst und Juristen bereits 1999 eine Empfehlung über "Anforderungen der Hygiene beim Tätowieren und Piercen" vorgelegt, die jetzt wegen der zunehmenden Zahl piercender Ärzte publiziert wird (http://www.hygiene-klinik-praxis.de). Gleichzeitig richten wir eine dringende Mahnung an die Kostenträger, die Solidargemeinschaft nicht durch die Kostenübernahme beim Auftreten von Komplikationen nach Piercing zu belasten und dies auch in der Öffentlichkeit mit allem Nachdruck klarzustellen. Zweifelsfrei dürfte eine "piercende Ärzteschaft" einen massiven Vertrauensverlust in der Bevölkerung erleiden und uns zu Recht von der 1. Stelle im Ansehen der Bevölkerung auf einen der unteren Ränge mitten zwischen die Politiker bringen.

H. Rudolph, Rotenburg (W.)

Weitere Informationen:


Wolfgang Müller M.A., Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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