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Robert Koch-Institut, 26.08.99

Hinweise des RKI für Reisen in das Erdbebengebiet der Türkei

26.8.1999

Hinweise des RKI für Reisen in das Erdbebengebiet der Türkei

Die folgenden Hinweise beziehen sich speziell auf Reisen in das Katastrophengebiet in der Türkei. Die Situation wird von den dortigen nationalen Gesundheitsbehörden und auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufmerksam beobachtet, auf sich entwickelnde Gefahrensituationen wird hingewiesen.

Bisher liegen keine Hinweise darauf vor, dass im Erdbebengebiet Infektionskrankheiten vermehrt aufgetreten sind. Die künftige Entwicklung hängt entscheidend von der Bewältigung der hygienischen Probleme ab, so von der Sicherstellung der Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser und einwandfreien Lebensmitteln sowie der hygienisch unbedenklichen Entsorgung der Fäkalien. Durch eingeschränkte persönliche Hygiene sowie Schwierigkeiten bei der Ver- und Entsorgung sind in den betroffenen Regionen vor allem Darminfektionen durch verschiedene bakterielle und virale Erreger oder auch Hepatitis-A-Erkrankungen möglich. Das Auftreten von Cholera wird für unwahrscheinlich gehalten.

Reisende in die vom Erdbeben betroffenen Gebiete der Türkei sollten zunächst die üblichen und bewährten hygienischen Vorsichtsmaßnahmen beachten. Unbedenklich sind ausreichend erhitzte bzw. unter Beachtung hygienischer Erfordernisse hergestellte Lebensmittel, Speisen und Getränke sowie frisch geschältes Obst. Die Herkunft bzw. Vorbehandlung des Trinkwassers sollte beachtet werden. Gründliches Händewaschen vor jeder Mahlzeit ist besonders wichtig.

Sinnvoll ist eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A für Personen, die wahrscheinlich nicht immun sind (bei in der Türkei aufgewachsenen Personen oder Deutschen in einem höheren Lebensalter besteht in der Regel eine Immunität). Ebenso erscheinen Auffrischimpfungen gegen Poliomyelitis und Diphtherie sinnvoll, falls die letzte Impfung der Grundimmunisierung länger als 10 Jahre zurückliegt.

Eine generelle Empfehlung für Typhus- oder gar Cholera-Impfungen ist gegenwärtig nicht begründet. Das gilt, solange es keine autorisierten Hinweise für das Auftreten von Cholera oder das vermehrte Auftreten von Typhus im Erdbebengebiet gibt und keine entsprechenden Maßnahmen der dortigen Behörden für die eigene Bevölkerung vorgesehen sind. Natürlich können Mitarbeiter von Hilfsorganisationen oder auch Personen, die sich in der Region einige Zeit aufhalten wollen, vorbeugend Impfungen gegen Typhus erhalten.

+++ Ende RKI-P +++


Dr. Ulrich Marcus, Robert Koch-Institut
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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