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Robert Koch-Institut, 25.04.03

Geflügelpest: RKI-Empfehlungen zum Infektionsschutz

Das Risiko, sich mit dem Geflügelpestvirus durch erkranktes Geflügel zu infizieren, ist für Menschen sehr gering, sollte aufgrund der Beobachtungen in den Niederlanden aber ernst genommen werden. Dort waren nach neuesten Zahlen über 80 Menschen nach einer Infektion mit dem aus erkranktem Geflügel stammenden Influenza-A-Virus (H7N7) an Bindehautentzündungen oder in einzelnen Fällen grippeähnlichen Symptomen erkrankt. Ein Tierarzt war an der Erkrankung gestorben. Das Robert Koch-Institut hat nach Bekanntwerden des Todesfalles die Gesundheitsbehörden in den grenznahen Bundesländern informiert und steht in engem Kontakt mit den niederländischen Behörden. "Falls die Geflügelpest auch in Deutschland aufträte, sollten Personen mit engem Kontakt zu kranken Tieren geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen", sagt Reinhard Kurth, Präsident des Robert Koch-Instituts.


In erster Linie sollte bei gefährdeten Personen ein ungeschützter Kontakt mit erkrankten Tieren durch geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Mundschutz und Schutzbrille vermieden werden. Weitere Maßnahmen betreffen eine prophylaktische antivirale Therapie mit Neuraminidasehemmern für gefährdete Personen. Eine Influenza-Schutzimpfung (mit dem aktuellen humanen Impfstoff) von nicht geimpften Personen mit möglichem Kontakt zu erkrankten Tieren soll Doppelinfektionen mit den aktuell zirkulierenden humanen Influenzaviren und dem Erreger der Geflügelpest verhindern. Bei Doppelinfektionen besteht das Risiko, dass sich neue Virusvarianten ausbilden und ein neues, für Menschen gefährlicheres Virus entstehen könnte. Bei dem vom Robert Koch-Institut zurzeit entwickelten Maßnahmenkatalog werden die vom Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe in Kürze vorgelegten Empfehlungen für geeignete Schutzmaßnahmen für Beschäftigte berücksichtigt.

Mittlerweile sind auch deutsche Betriebe aufgrund der Situation in den Niederlanden von den dortigen Maßnahmen berührt, da die Höfe innerhalb der besonderen Überwachungszonen von betroffenen niederländischen Höfen liegen. In den deutschen Betrieben hat das Gesundheitsamt vor Ort bei den Räumungen vorsorglich Schutzmaßnahmen angeordnet.

Zur Geflügelpest im Tierbestand arbeitet die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere. Die Einschätzung möglicher Risiken für den Verbraucher durch tierische Produkte nimmt das Bundesinstitut für Risikobewertung vor. Hinweise auf ein derartiges Risiko gibt es derzeit nicht. Mit beiden Einrichtungen arbeitet das Robert Koch-Institut eng zusammen. Eine besondere Überwachung der Tierbestände wurde bereits am 10. April per Eilverordnung durch das Bundesverbraucherministerium (BMVEL) angeordnet. Beim Nachweis eines Falles von Geflügelpest beim Tier in Deutschland tritt nach Angaben des BMVEL ein Bundesmaßnahmenkatalog in Kraft, der Einzelheiten der Tierseuchenbekämpfung regelt.

Bei dem verstorbenen Tierarzt in den Niederlanden gibt es bislang keinen Hinweis auf eine Weitergabe des Erregers, auch nicht bei den engen Kontaktpersonen in der Familie, bei denen allerdings eine Prophylaxe mit Neuraminidasehemmern durchgeführt wurde. Im Jahr 1997 und im Frühjahr 2003 waren in Hongkong mehrere Menschen an einem anderen Vogelgrippe-Erreger (H5N1) erkrankt und einige Patienten an der Infektion verstorben. Auch in diesen Fällen war es nicht zu einer Übertragung des Erregers von Mensch zu Mensch gekommen.

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Herausgeber:
Robert Koch-Institut
Pressestelle
Nordufer 20
13353 Berlin

Tel.: 01888-754-2286
Fax: 01888-754-2265
E-Mail: presse@rki.de
www.rki.de


Heidrun Wothe, Robert Koch-Institut
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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