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Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, 08.09.06

Einigung zur Versorgung von Patienten mit Chronischer KHK erzielt

Wie muss eine bestmögliche, sektorenübergreifende Versorgung von Patienten mit chronischer koronarer Herzkrankheit erfolgen? Wann ist die Durchführung einer Herzkatheter-Behandlung oder einer Gefäßoperation am Herzen notwendig - wann sollte sie unterlassen werden? Auf gemeinsame Empfehlungen zu diesen und weiteren Fragen haben sich kürzlich die medizinischen Fachgesellschaften im Rahmen des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien verständigt. Die so entstandene Nationale VersorgungsLeitlinie "Chronische KHK" wurde am 25. August offiziell als "Leitlinie der Bundesärztekammer" beschlossen.

Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL) sind evidenzbasierte ärztliche Empfehlungen für Disease Management und Integrierte Versorgung. Sie werden im Rahmen des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien von Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der Wisssenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften und Kassenärztlicher Bundesvereinigung erarbeitet. An der Konsentierung der NVL beteiligten sich die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AKDAE), sowie die Deutschen Gesellschaften für Allgemeinmedizin (DEGAM), für Innere Medizin (DGIM), für Kardiologie (DGK), für Prävention u. Rehabilitation von Herz- Kreislauferkrankungen (DGPR) und für Thorax-, Herz- Gefäßchirurgie (DGTHG). Das Patientenforum bei der Bundesärztekammer war für die Entwicklung der entsprechenden Patientenleitlinie zuständig.



Folgende Empfehlungen der NVL Chronische KHK sind besonders hervorzuheben:

1. Komplizierte, riskante und teure Untersuchungen sollen nur unter Berücksichtigung des individuellen Krankheitsrisikos veranlasst werden.

2. Herzkatheter-Untersuchungen sollen unter anderem nicht durchgeführt werden bei Patienten mit niedriger KHK-Wahrscheinlichkeit; mit gutem Ansprechen auf Medikamente bei niedrigem Risiko und bei Patienten, die eine Katheterbehandlung oder Operation ablehnen.

3. Operationen und Katheter-Therapie an den Herzkranzgefäßen bei chronischer KHK dürfen nur durchgeführt werden, wenn der Patient vorher über die Wirksamkeit aller möglichen Maßnahmen umfassend informiert wurde.

4. Vorrangiger Einsatz von Herzkatheter-Therapie z.B. bei Patienten mit symptomatischer, medikamentös nicht beherrschbarer Angina pectoris bei Eingefäßerkrankung (nicht RIVA- oder Hauptstammstenose).

5. Vorrangiger Einsatz einer "Bypass-Operation" z.B. bei Dreigefäßerkrankung oder linkskoronarer Hauptstammstenose.

6. Operationen und Katheter-Therapie sollen nicht durchgeführt werden bei Patienten mit niedrigem Risiko, deren Beschwerden durch Medikamente gut zu kontrollieren sind.

7. Älteren Patienten (> 75 Jahre) mit ausgeprägten , trotz medikamentöser Therapie bestehenden Beschwerden darf eine Katheter-Behandlung oder Operation nicht vorenthalten werden.

Die NVL KHK wurde durch das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) koordiniert und ist unter der Adresse http://www.khk.versorgungsleitlinien.de frei zugänglich im Internet verfügbar.


Ansprechpartner / Interviewpartner
Prof. Dr. Dr. Günter Ollenschläger
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin
Gemeinsame Einrichtung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung
Wegelystraße 3 / Herbert-Lewin-Platz
10623 Berlin
Telefon: 030 4005 2501
Fax: 030 4005 2555

Weitere Informationen:


Dr. PH Sylvia Sänger, Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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