Hilfe: Sie befinden sich auf...

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), 07.06.07

Archiv

... einer Artikelseite. Sie zeigt den vollständigen Text einer Nachricht.

Am Fuß der Seite finden Sie drei Boxen mit weiteren Aktionsmöglichkeiten:
Über die linke Box können Sie zum vorhergehenden, bzw. nachfolgenden Artikel in diesem Bereich navigieren.
In der mittleren Box können Sie diesen Artikel bewerten.
In der rechten Box kommen Sie zu einer Druckversion dieses Artikels, Sie können den Link dieses Artikels an einen E-Mail-Empfänger verschicken und Sie können diesen Artikel auf einen Merkzettel legen, um ihn leichter wiederzufinden.

Hilfe: Generell zu dieser Seite

Bei NETZGUT finden Sie Nachrichten aus dem Netz.
Zu der Nachricht Ihres Interesses können Sie auf drei Wegen gelangen:

Im Archiv sind die Nachrichten nach Bereichen getrennt.
Unter Themen finden Sie Nachrichten bereichsübergreifend zu einem bestimmten Thema.
Über die Schlagworte gelangen Sie zu den Artikeln, denen eben jene Schlagworte zugeordnet wurden. Auch diese Einordnung ist bereichsübergreifend.

Übrigens: Der Hilfe-Button gibt Ihnen zu jeder Seite die passenden Informationen.

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), 07.06.07

Bittere Aprikosenkerne können zu Vergiftungen führen

BfR - Presseinformation
Bundesinstitut für Risikobewertung
Thielallee 88 - 92, D - 14195 Berlin, Telefon: 01888/412-4300, Telefax: 01888/412-4970 Presserechtlich verantwortlich: Dr. Irene Lukassowitz

07/2007, 7. Juni 2007

Bittere Aprikosenkerne können zu Vergiftungen führen

Bundesinstitut für Risikobewertung hält Warnhinweise auf Verpackungen für erforderlich

Bittere Aprikosenkerne werden in Naturkostläden und Reformhäusern angeboten, in der letzten Zeit auch verstärkt im Internet. In einigen Fällen wird damit geworben, dass sie gegen Krebs helfen. Für diese Wirkung gibt es keinen wissenschaftlichen Nachweis. Im Gegenteil: Bittere Aprikosenkerne weisen einen hohen natürlichen Gehalt an Amygdalin auf. Aus dem Glykosid wird während der Verdauung Blausäure abgespalten, die zu schweren akuten Vergiftungen, in hohen Dosen sogar zum Tod führen kann. Bittere Aprikosenkerne können deshalb gesundheitliche Risiken bergen. Schon beim Verzehr weniger Kerne kann es zu akuten Vergiftungserscheinungen kommen. Verbraucher sollten deshalb nicht mehr als ein bis zwei bittere Aprikosenkerne pro Tag verzehren oder darauf vorsorglich völlig verzichten. "In jedem Fall sollten Verbraucher durch Warnhinweise auf den Verpackungen vor den Vergiftungsgefahren gewarnt werden" sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. Unbewiesene krankheitsbezogene Angaben, die verzweifelte kranke Menschen zum Kauf verleiten sollen, seien unverantwortlich. Mittel zur Behandlung von Krebs dürfen nicht als Lebensmittel verkauft werden, sondern müssen als Arzneimittel zugelassen sein.


Bittere Aprikosenkerne werden als Lebensmittel - auch zum direkten Verzehr - vertrieben. Die angebotenen Verpackungen sind unterschiedlich groß und tragen nur zum Teil Hinweise auf gesundheitliche Risiken. Einige Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer haben in den vergangenen Monaten den Vertrieb solcher nicht ausreichend gekennzeichneter Produkte untersagt. Allerdings werden bittere Aprikosenkerne auch über das Internet angeboten. Dieser Vertriebsweg kann von der amtlichen Lebensmittelüberwachung nur schwer kontrolliert werden.

Das BfR empfiehlt Verbrauchern, nicht mehr als ein bis zwei bittere Aprikosenkerne pro Tag zu verzehren oder völlig darauf zu verzichten. Grund ist der natürlicherweise hohe Amygdalingehalt der Kerne. Aus dem Glykosid Amygdalin wird während der Verdauung die hoch giftige Blausäure abgespalten. Sie kann Symptome einer akuten Vergiftung wie Krämpfe, Erbrechen sowie Atemnot hervorrufen und in hohen Dosen sogar zu einer tödlichen Atemlähmung führen. Das BfR hält daher Warnhinweise auf den Verpackungen für dringend erforderlich.

Manche Vertreiber von bitteren Aprikosenkernen werben damit, dass ihre Produkte gegen Krebs helfen. Diese Aussage ist irreführend, weil die Wirkung wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist. Mittel, die zur Behandlung von Krebs eingesetzt werden, müssen ein Zulassungsverfahren als Arzneimittel durchlaufen. Darin muss unter anderem die Wirksamkeit nachgewiesen werden. Als Lebensmittel dürfen solche Produkte nicht vertrieben werden.

Maßnahmen zur Regulierung des direkten Verzehrs von bitteren Aprikosenkernen werden derzeit auch auf europäischer Ebene erörtert, um die Risiken für die Verbraucher zu minimieren.

ende bfr-p

Weitere Informationen:


Dr. Irene Lukassowitz, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

Weitere Artikel in diesem BereichBewerten Sie diesen ArtikelToolbox
Die zelleigene Micro-RNA miR-34a unterdrückt die Teilung von Tumorzellen 
 Körpereigene Cannabinoide wirken entzündungshemmend