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Fraunhofer-Institut für Sichere..., 29.11.06

Wissenschaft im Praxistest - elektronische Dokumente kommen vor Gericht

Forschungsprojekt TransiDoc entwickelt Verfahren zur sicheren Umwandlung von signierten Dokumenten - Modellprozesse sollen Rechtssicherheit der Methode vor Gericht beweisen

Im Gesundheitswesen, bei Gericht, in Unternehmen oder Behörden - überall ermöglicht die elektronische Signatur effiziente Arbeitsabläufe und reduziert Verwaltungskosten, doch Software-Updates und die steigende Zahl unterschiedlicher Datenformate bedrohen die Beweiskraft elektronisch signierter Dokumente. Wird etwa eine signierte Word-Datei in ein PDF umgewandelt, bricht die elektronische Signatur - vor Gericht könnte das Dokument dann nicht mehr verwendet werden. Dasselbe gilt für handschriftliche Dokumente, die in Dateien umgewandelt werden. Um diesen Gefahren zu begegnen, haben Mitarbeiter des Fraunhofer-Instituts SIT zusammen mit anderen Wissenschaftlern im Forschungsprojekt TransiDoc ein Verfahren zur rechtssicheren Transformation von Dokumenten entwickelt. Die Praxistauglichkeit der Methoden und Werkzeuge überprüfen Richter, Anwälte und Sachverständige jetzt in mehreren Modellprozessen. Höhepunkt dieser einmonatigen Simulationsstudie sind die mündlichen Verhandlungen, die am 5. Dezember 2006 in Kassel stattfinden. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung können Gäste einer Verhandlung beiwohnen und sich über Konzepte und entwickelte Prototypen informieren. Veranstaltungsort ist das Haus der Kirche in der Wilhelmshöher Allee 330, Beginn der Informationsveranstaltung ist 11:00 Uhr, die Verhandlungen können ab 14 Uhr besucht werden.


Grundlage der TransiDoc-Lösung ist das "Transformationssiegel", das bei Änderungen zum Beispiel des Datenformats die Beweiskraft eines Dokuments sichert. Das Transformationssiegel lehnt sich an die gesetzlichen Regelungen für elektronische Beglaubigungen an und ersetzt die elektronische Signatur des Ausgangsdokuments. Es dokumentiert ausführlich den Transformationsvorgang und sichert die inhaltliche Entsprechung von Ausgangs- und Zieldokument durch eine elektronische Signatur. So bleibt die Beweiskraft transformierter Dokumente erhalten.

Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geförderte Projekt TransiDoc untersucht seit zwei Jahren Lösungen für Transformationsprobleme, zum Beispiel im Gesundheitswesen bei der Digitalisierung von Patientenakten, der elektronischen Antragsbearbeitung in der öffentlichen Verwaltung und im Arbeitsumfeld von Notaren. Entsprechend gehören Fachleute der einzelnen Bereiche zu den Projektpartnern: Beteiligt sind das Zentrum für Informations- und Medizintechnik des Uni-Klinikums Heidelberg (ZIM), die InterComponentWare AG (ICW), die Curiavant Internet GmbH, die Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung an der Universität Kassel (provet) sowie die Bundesnotarkammer als assoziierte Partnerin. Konsortialführer ist das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT in Darmstadt. In einem interdisziplinären Ansatz haben die Projektpartner gemeinsam nicht nur technische, sondern auch organisatorische Lösungsvorschläge erarbeitet. In einem zweiten Schritt sind sodann Werkzeuge zur Erzeugung, Bearbeitung und Prüfung von Lösungen entstanden. Leitgedanke ist dabei die Entwicklung eines "Transformationssiegels" für elektronische Daten. Anhand dieses Siegels sollen spätere Gutachter wie bei einer Beglaubigung genau nachvollziehen können, was wann wie mit dem Dokument geschah. Ob dies in der Praxis auch funktioniert, soll jetzt die Simulationsstudie zeigen.

Ein Gerichtsszenario, das verhandelt wird: Herr Rasant hatte sich bei einem Motorradunfall einen komplizierten Beinbruch zugezogen, nun, Jahre später, leidet er an schwerer Arthrose. Herr Rasant ist fest davon überzeugt, dass sein Leiden auf einen Behandlungsfehler seitens der Klinik zurückzuführen ist. Einige Jahre nach Einführung der elektronischen Verwaltung in der behandelnden Klinik klagt Herr Rasant deshalb auf Schadenersatz. Streitentscheidend im Prozess ist das Ergebnis der auf die Operation folgenden Nachuntersuchung, über deren Inhalt sich die Parteien nicht einig sind. Kläger und Beklagte stützen ihre jeweiligen Behauptungen auf verschiedene Versionen des damals erstellten, elektronisch signierten Untersuchungsberichts. Beide Versionen sind das Ergebnis einer Transformation des Ausgangsdokuments. Das Gericht muss nun entscheiden, welchem Dokument es glaubt.

Weitere Informationen:


Oliver Küch, Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT)
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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