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FernUniversität in Hagen, 07.08.06

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FernUniversität in Hagen, 07.08.06

Die Telefonzelle für Aufsätze: Kolloquium in der Universitätsbibliothek diskutierte neues Urheberrecht

Grundsätzlich besteht in Deutschland Urheberrechtsschutz. Bisher wird dieses Urheberrecht durch bestimmte Schranken eingegrenzt: So können Nutzerinnen und Nutzer beispielsweise Kopien zum privaten Gebrauch machen, auch zum wissenschaftlichen Gebrauch ist das zulässig. Bibliotheken können Werke außerdem auch kopieren, um sie zu archivieren.

Durch diese Schranken fürchten Verlage wirtschaftliche Nachteile. Die Möglichkeiten für zulässige Kopien sollen deshalb stark beschnitten werden; dies sieht der Entwurf für die Urheberrechtsnovelle vor. Wer eine Kopie macht, die er nicht machen darf, begeht dann zudem eine Straftat. Der Bundestag beriet die Novelle am 30. Juni 2006.


Die drastische Drohung ist für Wissenschaftler, aber auch für Bibliotheken durchaus real: Wenn die Novelle beschlossen wird, dürfen diese wissenschaftliche Aufsätze beispielsweise nicht mehr als Datei im Intranet ihrer Hochschule allen Studierenden und Wissenschaftlern zugänglich machen - für die FernUniversität fatal. Solche "elektronischen Werke" könnten nur noch an einem eigens dafür eingerichteten Leseterminal in der Bibliothek studiert werden - vergleichbar mit einer Begrenzung von Telefonaten allein auf Telefonzellen. Zudem dürften Bibliotheken bestellte Kopien von Aufsätzen nur noch dann online an eine Nutzerin oder einen Nutzer verschicken, wenn der Verlag kein entsprechendes Angebot macht: Ein deutlicher Rückschritt gegenüber der längst etablierten Online-Bestellung von Aufsatzkopien.

"Damit wäre die digitale Nutzung von Texten so weit erschwert, dass sie in der Praxis kaum mehr Anwendung finden kann", folgerte Beger. Insbesondere für Studierende der FernUniversität ergäben sich ganz neue Hürden, erhielten sie doch bisher weiterführende Studienliteratur von der Bibliothek oft online im Volltext. "Es geht ja gar nicht darum, dass alles kostenlos für alle sein muss", widersprach die Urheberrechtsexpertin dem Gesetzgebungsvorhaben: "Die Aufgabe der Bibliotheken ist es, Informationen für Wissenschaft und Forschung zugänglich zu machen. Das muss weiter möglich bleiben."

Sie verwies darauf, dass die namhaften Wissenschaftsorganisationen Deutschlands sich bereits im Urheberrechtsbündnis zusammengeschlossen haben, um neue Geschäftsmodelle zu diskutieren. Diese Diskussion betrifft besonders die FernUniversität: Bibliotheksleiterin Michalke plant weitere Veranstaltungen.

Weitere Informationen:
FernUniversität in Hagen
Universitätsbibliothek
Karin Michalke
Telefon 02331/987-2910
E-Mail: karin.michalke@fernuni-hagen.de

Weitere Informationen:


Susanne Bossemeyer, FernUniversität in Hagen
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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