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Deutsches Studentenwerk, 04.09.06

Studiengebühren: "Hessen schafft neue soziale Hürden"

(Wiesbaden/Berlin, 4. September 2006) Bei der heutigen Anhörung des Hessischen Landtags im Frankfurter Römer hat das Deutsche Studentenwerk (DSW) die von der Landesregierung geplanten Studiengebühren erneut scharf kritisiert. Master-Studierende sowie Studierende aus Nicht-EU-Ländern sollen in Hessen bald 1.500 Euro im Semester bezahlen - 1.000 Euro mehr als in allen anderen Bundesländern, die Studiengebühren einführen. Für BAföG-Geförderte sollen die Schulden aus BAföG-Darlehensanteil und Studiengebühren-Kredit in Hessen erst bei 17.000 Euro gedeckelt werden. In Nordrhein-Westfalen sind es nur 10.000, in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und dem Saarland 15.000 Euro. DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde sagte in Frankfurt: "Anstatt mehr Studierende aus allen Schichten für ein Hochschulstudium zu gewinnen, schafft Hessen neue finanzielle und soziale Hürden. So werden junge Menschen aus einkommensschwächeren Familien und ausländische Studierende aus Schwellen- oder Entwicklungsländern abgeschreckt." Hessen erfülle die sozialpolitischen Auflagen nicht, die das Bundesverfassungsgericht den Ländern aufgetragen hat, moniert Meyer auf der Heyde. Sein Fazit: "Hessen stiehlt sich aus der sozialen Verantwortung für die Studierenden, überdies sind die Gesetzentwürfe der Regierungsfraktionen nicht mit der Unterrichtsgeldfreiheit in der hessischen Landesverfassung vereinbar."


Gleiche Bildungschancen gewährleisten, Mobilitätshemmnisse vermeiden und die Belange einkommensschwacher Bevölkerungsschichten berücksichtigen - darauf hat das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil zu Studiengebühren Anfang 2005 jene Bundesländer verpflichtet, die Studiengebühren einführen wollen.

Die Gesetzentwürfe sowohl der hessischen CDU- als auch der FPD-Landtagsfraktion sehen für jene Studierenden, die die Studiengebühren nicht selbst aufbringen können, zinsgünstige Darlehen vor. Dies solle sicherstellen, dass niemand von einem Studium abgehalten und die in der hessischen Verfassung verankerte Unterrichtsgeldfreiheit beachtet wird. Meyer auf der Heyde ist anderer Meinung: "Studiengebühren-Darlehen verschieben die durch Zinsen gesteigerte finanzielle Belastung für die Studierenden lediglich in die Phase des Berufseinstiegs nach dem Studienabschluss. Zugleich werden vor allem Studierende aus der unteren Mittelschicht knapp über den Einkommensgrenzen des BAföG mehr als doppelt so hoch belastet wie Studierende aus einkommensstarken Haushalten, die die Studiengebühren ohne Darlehensaufnahme begleichen dürften. Studierende aus einkommensschwachen Familien müssen inklusive Verzinsung sogar das Dreifache an Darlehen zurückzahlen! Das ist nicht sozialverträglich, und das hält sehr wohl von einem Studium ab." Für Meyer auf der Heyde ist klar: "Die in Hessen vorgesehenen Studiengebühren-Darlehen tragen der vom Bundesverfassungsgericht dem Land Hessen auferlegten sozialen Verantwortung in keiner Weise Rechnung."

Die hessische Landesverfassung schreibe darüber hinaus vor, so Meyer auf der Heyde weiter, dass für begabte Kinder sozial schwächer Gestellter Beihilfen - und eben keine Studiengebühren! - zu leisten sind. Also müsste die hessische Landesregierung nach seiner Ansicht das BAföG um die Studiengebühren erhöhen und großzügig Stipendien auflegen, fordert der DSW-Generalsekretär. Da beides fehle, seien die geplanten Studiengebühren mit der hessischen Verfassung nicht zu vereinbaren.

Schon jetzt würden für die Studierenden und insbesondere deren Eltern hohe Studienkosten zu Buche schlagen, führte Meyer auf der Heyde aus. Allein die Lebenshaltungskosten machen laut aktueller Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks bei einem 10semestrigen Studium durchschnittlich 42.000 Euro aus. Die in Hessen ab Wintersemester 2010/2011 geplanten 1.500 Euro Studiengebühren im Semester für Master-Studiengänge sind nach Meyer auf der Heydes Auffassung eine "enorme finanzielle Mehrbelastung", die sich als "neue soziale Hürde beim Übergang von Bachelor- auf Masterstudiengänge" auswirken werde.

Für "völlig verfehlt" hält Meyer auf der Heyde, dass ausländische Studierende aus Staaten außerhalb der Europäischen Union in Hessen zwar 1.500 Euro Studiengebühren im Semester zahlen sollen, aber die Landesdarlehen nicht in Anspruch nehmen dürfen. "Überdies sollen ausländische Studierende mit ihren Gebühren anteilig einen Ausfallfonds für notleidende Darlehensforderungen mitfinanzieren - den können sie aber gar nicht in Anspruch nehmen!", kritisiert Meyer auf der Heyde. Viel sinnvoller wäre es, gerade Studierenden aus Schwellen- und Entwicklungsländern die Gebühren zu erlassen oder Gebühren-Stipendien zur Verfügung zu stellen.

Den vollen Wortlaut der Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks zu den Gesetzentwürfen der hessischen CDU- und FDP-Landtagsfraktionen finden Sie hier: http://www.studentenwerke.de/...lungnahme_Hessen_21_8_2006.pdf

Kontakt: Stefan Grob, Tel.: 030/29 77 27-20, E-Mail: stefan.grob@studentenwerke.de

Weitere Informationen:


Stefan Grob, Deutsches Studentenwerk
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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