Hilfe: Sie befinden sich auf...

Deutsches Studentenwerk, 07.09.06

Archiv

... einer Artikelseite. Sie zeigt den vollständigen Text einer Nachricht.

Am Fuß der Seite finden Sie drei Boxen mit weiteren Aktionsmöglichkeiten:
Über die linke Box können Sie zum vorhergehenden, bzw. nachfolgenden Artikel in diesem Bereich navigieren.
In der mittleren Box können Sie diesen Artikel bewerten.
In der rechten Box kommen Sie zu einer Druckversion dieses Artikels, Sie können den Link dieses Artikels an einen E-Mail-Empfänger verschicken und Sie können diesen Artikel auf einen Merkzettel legen, um ihn leichter wiederzufinden.

Hilfe: Generell zu dieser Seite

Bei NETZGUT finden Sie Nachrichten aus dem Netz.
Zu der Nachricht Ihres Interesses können Sie auf drei Wegen gelangen:

Im Archiv sind die Nachrichten nach Bereichen getrennt.
Unter Themen finden Sie Nachrichten bereichsübergreifend zu einem bestimmten Thema.
Über die Schlagworte gelangen Sie zu den Artikeln, denen eben jene Schlagworte zugeordnet wurden. Auch diese Einordnung ist bereichsübergreifend.

Übrigens: Der Hilfe-Button gibt Ihnen zu jeder Seite die passenden Informationen.

Deutsches Studentenwerk, 07.09.06

Studiengebühren-Befreiung für Studierende mit Behinderung: DSW fordert einheitliches Nachweisverfahren

(Berlin, 7. September 2006) Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit muss das Verfahren bei der Befreiung von Studiengebühren und in den Härtefallregelungen an allen Hochschulen einheitlich sein. Dies fordert das Deutsche Studentenwerk (DSW). DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde sagte heute zum Auftakt einer Tagung in Berlin: "Diejenigen Bundesländer, die Studiengebühren einführen, ermöglichen in aller Regel Befreiungs- oder Härtefallklauseln für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit." Die konkrete Umsetzung liege aber oft in der Satzungshoheit jeder einzelnen Hochschule. "Sie regelt, auf welcher Basis und mit welchen Nachweisen behinderte Studierende die Befreiung von den Studiengebühren beantragen können. Ebenso prüft sie die Anträge und entscheidet. Hier plädieren wir für ein einheitliches, transparentes Vorgehen", sagt der DSW-Generalsekretär, "und wir fordern alle Hochschulen auf, gegenseitig die einmal festgelegte Befreiung von Studiengebühren anzuerkennen."

Nach DSW-Angaben haben 15% der rund zwei Millionen Studierenden eine Behinderung oder chronische Krankheit. "In den Bundesländern, die Studiengebühren einführen, müssen diese Studierenden nun gegenüber ihrer Hochschule den Nachweis erbringen, dass ihre Behinderung oder chronische Krankheit so genannte studienerschwerende Auswirkungen hat", erläuterte Meyer auf der Heyde. "An vielen Hochschulen werden die Verfahren und Anforderungen dafür aber erst entwickelt. Man sollte sich jetzt auf ein einheitliches Verfahren verständigen", mahnte der DSW-Generalsekretär.

Er machte auf die ohnehin schwierige wirtschaftliche Lage der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit aufmerksam: "Diese Studierenden müssen schon jetzt, etwa für Arzneimittel oder eine barrierefreie Wohnung, mehr Geld ausgeben als ihre nichtbehinderten Kommilitoninnen und Kommilitonen. Oft sehen sie sich vielen Barrieren gegenüber, die ihre Studienzeit verlängern."

Auf Einladung des Deutschen Studentenwerks treffen sich heute und morgen über 40 Expertinnen und Experten, die sich in Hochschulen und Studentenwerken für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit einsetzen, in Berlin zu einer Tagung zum Thema Studienfinanzierung.

Das Deutsche Studentenwerk gibt für die konkrete Umsetzung der Studiengebühren-Befreiungs- oder Härtefallregelungen der Hochschulen folgende Empfehlungen:
http://www.studentenwerke.de/...Nachteilsausgleich_07_2006.pdf

Kontakt: Stefan Grob, Tel. 030/29 77 27 20, E-Mail: stefan.grob@studentenwerke.de

Weitere Informationen:


Stefan Grob, Deutsches Studentenwerk
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

Weitere Artikel in diesem BereichBewerten Sie diesen ArtikelToolbox
Patienten-Relevanz von Alzheimer-Medikamenten ist anerkannt! 
 Neue Qualifizierungsmodelle für die berufliche Integration von Migranten in der Altenpflege