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Hochschulrektorenkonferenz (HRK), 30.06.06

"Länder in der Verantwortung!" - HRK-Präsidentin Wintermantel zur Föderalismus-Entscheidung des Bundestages

Die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professor Dr. Margret Wintermantel, kommentierte heute die Entscheidung des Bundestages zur Reform des Föderalismus: "Es ist sicherlich gut, dass die Kompetenzen von Bund und Ländern nun weitgehend entflochten werden." Den Wegfall des Kooperationsverbotes bewertete sie positiv: "Unsere Argumente haben offenbar überzeugt!" Es sei zu begrüßen, dass im Zuge der abschließenden Beratungen der Art. 91 b des Grundgesetzes noch geändert worden sei und neben der Forschung auch die Lehre an den Hochschulen von Bund und Ländern gemeinsam gefördert werden könne. Dies sei auch im Hinblick auf den dringend benötigten Hochschulpakt zur Bewältigung der in den nächsten Jahren stark wachsenden Studienanfängerzahlen von großer Bedeutung. Da gemeinsame Bund-Länder-Hochschulprogramme aber die Zustimmung aller Länder voraussetzten, bleibe eine gewisse Unsicherheit: "Maßnahmen dieser Art dürfen nicht am Veto einzelner Ministerpräsidenten scheitern!", so die HRK-Präsidentin. In diesem Sinne appellierte sie an die Länder, ihre gewachsene Verantwortung im Hochschulbereich auch wirklich zu übernehmen und in ihren Entscheidungen die zentrale Bedeutung der Hochschulen als Zentren der wissenschaftlichen Lehre und Forschung anzuerkennen.
Nicht unproblematisch für den Hochschulbereich sei jedoch das Abweichungsrecht der Länder in den Feldern, die eigentlich der Bundesgesetzgebung vorbehalten seien: der Hochschulzugang und die Abschlüsse. Sie hoffe nicht, dass es hier zu immer wieder neuen gesetzlichen Vorgaben komme, weil Bund und Länder abwechselnd neue Regelungen träfen. Dies würde sonst zu einer großen Verunsicherung der Studierenden führen und erschwere die Positionierung der deutschen Hochschulen im europäischen Hochschulraum.
Angesichts des Wegfalls der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau forderte sie die Länder zur Selbstverpflichtung auf, die in den nächsten Jahren noch fließenden Bundesmittel wie bisher gegenzufinanzieren: "Die neue Kompetenzverteilung stärkt die Position der Länder, ihre Verantwortung für den Hochschulbereich wächst. Sie werden dieser aber nur gerecht, wenn sie ihren Hochschulen größtmögliche Autonomie gewähren, ihnen adäquate rechtliche Rahmenbedingungen einräumen und ihnen finanzielle Sicherheit geben. Die HRK hofft hier vor allem auf die Kultusministerkonferenz und ist als 'Stimme der Hochschulen' bereit zur Kooperation."


Susanne Schilden, Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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