Hilfe: Sie befinden sich auf...

Universität Bayreuth, 18.09.06

Archiv

... einer Artikelseite. Sie zeigt den vollständigen Text einer Nachricht.

Am Fuß der Seite finden Sie drei Boxen mit weiteren Aktionsmöglichkeiten:
Über die linke Box können Sie zum vorhergehenden, bzw. nachfolgenden Artikel in diesem Bereich navigieren.
In der mittleren Box können Sie diesen Artikel bewerten.
In der rechten Box kommen Sie zu einer Druckversion dieses Artikels, Sie können den Link dieses Artikels an einen E-Mail-Empfänger verschicken und Sie können diesen Artikel auf einen Merkzettel legen, um ihn leichter wiederzufinden.

Hilfe: Generell zu dieser Seite

Bei NETZGUT finden Sie Nachrichten aus dem Netz.
Zu der Nachricht Ihres Interesses können Sie auf drei Wegen gelangen:

Im Archiv sind die Nachrichten nach Bereichen getrennt.
Unter Themen finden Sie Nachrichten bereichsübergreifend zu einem bestimmten Thema.
Über die Schlagworte gelangen Sie zu den Artikeln, denen eben jene Schlagworte zugeordnet wurden. Auch diese Einordnung ist bereichsübergreifend.

Übrigens: Der Hilfe-Button gibt Ihnen zu jeder Seite die passenden Informationen.

Universität Bayreuth, 18.09.06

Internationales Vertragsrecht für Europa - Rom I-Verordnung auf dem Prüfstand

Mit dem Vorschlag der Europäischen Gemeinschaft, das europäische Internationale Vertragsrecht behutsam mit einer Verordnung (Rom I VO) fortzuentwickeln, befaßt sich am 22./23. September ein Symposium, das vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (Professor Dr. Stefan Leible) organisiert wird. Ziel des Symposiums ist es, den Verordnungsvorschlag kritisch zu beleuchten, um aus der Diskussion Anregungen für das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zu gewinnen. Die Veranstaltung richtet sich an Rechtsanwälte, Notare, Richter, Verbandsjuristen und Rechtswissenschaftler.

Bayreuth (UBT). Mit dem Vorschlag der Europäischen Gemeinschaft, das europäische Internationale Vertragsrecht behutsam mit einer Verordnung (Rom I VO) fortzuentwickeln, befaßt sich am 22./23. September ein Symposium, das vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (Professor Dr. Stefan Leible) organisiert wird. Ziel des Symposiums ist es, den Verordnungsvorschlag kritisch zu beleuchten, um aus der Diskussion Anregungen für das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zu gewinnen. Die Veranstaltung richtet sich an Rechtsanwälte, Notare, Richter, Verbandsjuristen und Rechtswissenschaftler.


Wer grenzüberschreitend handeln möchte, bedient sich dazu des Vertrags. Die Transnationalität des Vertrags führt allerdings zu Rechtsunsicherheit. Denn jedes Gericht wendet zur Bestimmung des auf den Vertrag anwendbaren Rechts sein eigenes Internationales Privatrecht an. Vor welches Forum der Vertrag im Streitfall gelangen wird, lässt sich aber nicht stets mit Gewissheit vorhersehen. Rechtssicherheit schafft nur ein einheitliches Internationales Vertragsrecht.

Das gilt auch und gerade im Binnenmarkt, lässt doch die Europäische Gerichtsstands und Vollstreckungsverordnung dem Kläger häufig die Wahl zwischen verschiedenen Gerichtsständen. Einheitlichkeit gewährleistete bislang das Europäische Schuldvertragsübereinkommen von Rom aus dem Jahre 1980 (EVÜ). Seine Tage sind indes gezählt. Es soll nach den Vorstellungen der EG-Kommission in eine EG-Verordnung, die sog. Rom I VO, überführt werden. Das Gesetzgebungsverfahren wurde mit Vorlage des "Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I)" am 15.12.2005 eingeleitet.

Der Vorschlag der Kommission möchte das europäische Internationale Vertragsrecht nicht revolutionieren, sondern behutsam fortentwickeln. Denn das EVÜ hat sich in der Praxis bewährt. Gleichwohl sind einige bedeutsame Änderungen vorgesehen. Zukünftig soll die Wahl nichtstaatlichen Rechts möglich sein, die Ausweichklausel gestrichen und eine Rechtswahl bei Verbraucherverträgen ausgeschlossen werden. Geplant ist außerdem die Schaffung im EVÜ bislang nicht enthaltener Anknüpfungsregeln für Vertreterverträge, die dinglichen Wirkungen einer Zession, Gesamtschulden und die gesetzliche Aufrechnung. Darüber hinaus werden noch zahlreiche weitere Fortentwicklungen des EVÜ angestrebt.

Weitere Informationen unter
www.leible.info

Weitere Informationen:


Jürgen Abel, Universität Bayreuth
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

Weitere Artikel in diesem BereichBewerten Sie diesen ArtikelToolbox
Kongress INFORMATIK 2006 vom 3.-6. Oktober 2006 in Dresden 
 Vom Management elektronischer Dokumente: Institut für Kognitionswissenschaft der Uni Osnabrück lädt zu einer Tagung