Hilfe: Sie befinden sich auf...

Ruhr-Universität Bochum, 23.03.07

Archiv

... einer Artikelseite. Sie zeigt den vollständigen Text einer Nachricht.

Am Fuß der Seite finden Sie drei Boxen mit weiteren Aktionsmöglichkeiten:
Über die linke Box können Sie zum vorhergehenden, bzw. nachfolgenden Artikel in diesem Bereich navigieren.
In der mittleren Box können Sie diesen Artikel bewerten.
In der rechten Box kommen Sie zu einer Druckversion dieses Artikels, Sie können den Link dieses Artikels an einen E-Mail-Empfänger verschicken und Sie können diesen Artikel auf einen Merkzettel legen, um ihn leichter wiederzufinden.

Hilfe: Generell zu dieser Seite

Bei NETZGUT finden Sie Nachrichten aus dem Netz.
Zu der Nachricht Ihres Interesses können Sie auf drei Wegen gelangen:

Im Archiv sind die Nachrichten nach Bereichen getrennt.
Unter Themen finden Sie Nachrichten bereichsübergreifend zu einem bestimmten Thema.
Über die Schlagworte gelangen Sie zu den Artikeln, denen eben jene Schlagworte zugeordnet wurden. Auch diese Einordnung ist bereichsübergreifend.

Übrigens: Der Hilfe-Button gibt Ihnen zu jeder Seite die passenden Informationen.

Ruhr-Universität Bochum, 23.03.07

Computerkriminalität gezielter bekämpfen: RUB-Jurist: Softwareentwicklung vor "Überkriminalisierung" schützen

Die Computerkriminialtät soll endlich gezielter bekämpft und härter bestraft werden: Am vergangenen Mittwoch, 21.3. fand die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zur geplanten Strafrechtsänderung statt. Neun Experten aus Wissenschaft und Praxis, darunter die a-i3-Mitglieder Prof. Dr. Georg Borges und PD Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg, nahmen zum umstrittenen Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung, mit dem die europäische Cybercrime Convention umgesetzt werden soll. Die Experten begrüßten es ausdrücklich, Computerkriminalität in Zukunft umfassender unter Strafe zu stellen. "Die Gesetzesänderung hat auch erhebliche Bedeutung für die Bekämpfung des Phishing", so Prof. Borges (Juristische Fakultät der RUB und "Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet" - a-i3).

Bochum, 23.03.2007
Nr. 107

Computerkriminalität gezielter bekämpfen
Experten begrüßen umfassende Strafbarkeit des Phishing
RUB-Jurist: Softwareentwicklung vor "Überkriminalisierung" schützen

Die Computerkriminialtät soll endlich gezielter bekämpft und härter bestraft werden: Am vergangenen Mittwoch, 21.3. fand die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zur geplanten Strafrechtsänderung statt. Neun Experten aus Wissenschaft und Praxis, darunter die a-i3-Mitglieder Prof. Dr. Georg Borges und PD Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg, nahmen zum umstrittenen Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung, mit dem die europäische Cybercrime Convention umgesetzt werden soll. Die Experten begrüßten es ausdrücklich, Computerkriminalität in Zukunft umfassender unter Strafe zu stellen. "Die Gesetzesänderung hat auch erhebliche Bedeutung für die Bekämpfung des Phishing", so Prof. Borges (Juristische Fakultät der RUB und "Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet" - a-i3).


Phishing umfassend unter Strafe gestellt

Die aktuelle Rechtslage sei nicht eindeutig, sagt der Bochumer Experte. Der neue § 202c Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzenwurfs stellt es nun ausdrücklich unter Strafe, sich Passwörter oder andere Sicherungscodes zu verschaffen. "Damit sind sämtliche Varianten des Phishing strafbar, bei denen Täter zum Beispiel PIN und TAN ausspionieren". so Prof. Borges. Dies gilt insbesondere für klassisches Phishing, bei dem der Täter dem Internet-Nutzer eine E-Mail sendet, um ihn mit einem Link auf eine gefälschte Website zu lenken, auf der er seine Kontodaten preisgeben soll. Aber auch die ausgefeilteren Methoden, die Daten der Nutzer mit Trojanern oder Pharming-Angriffen auszuspähen, sind davon erfasst.

Schutz von Softwareentwicklung vor Überkriminalisierung gefordert

Kontrovers diskutiert wurde Nr. 2 des neuen § 202c Abs. 1 StGB: Er stellt so genannte Vorbereitungshandlungen unter Strafe und bezieht sich darauf, dass bestimmte Computerprogramme hergestellt, verkauft, überlassen, verbreitet oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Laut Bundesegierung soll der Gesetzentwurg zwar nur so genannte "Hacker-Tools" davon erfassen - die Experten wiesen aber darauf hin, dass aufgrund der weiten Formulierung eine ungewollte Kriminalisierung von Tools zur Netzwerk- und sonstiger Sicherheitsanalyse eintreten könnte. Computerstraftaten könnten auch mit Programmen verwirklicht werden, die sowohl legalen als auch illegalen Zwecken dienen ("dual use tools"). "Derartige Tools gehörten zu den typischen Arbeitsmitteln von Netzwerkadministratoren und IT-Sicherheitsbeauftragten, etwa zu Testzwecken", sagt Georg Borges. "Solche Unsicherheiten und Risiken, die die Anbieter und Verwender präventiver Programme treffen, müssten beseitigt werden." Prof. Borges und PD Dr. Stuckenberg forderten, diese Norm entsprechend einzuschränken. "Es sollte klar daraus hervorgehen, dass es nur starfbar ist, eine Software zu verbreiten, deren Zweck vorrangig darin besteht, Straftaten zu begehen - und auch nur dann, wenn der Verwender dies weiß oder beabsichtigt", so Borges.

Die Arbeitsgruppe a-i3

Unter anderem gegründet vom Juristen Prof. Dr. Georg Borges und dem IT-Sicherheitsexperten Prof. Dr. Jörg Schwenk (RUB) ist a-i3 eine fachübergreifende Arbeitsgruppe, die das Thema Risiken im Online-Banking - Phishing und Pharming - umfassend angeht. Sie macht sich den Schutz von Identitäten im Internet, insbesondere vor Missbrauch zur Aufgabe. Wissenschaftler erforschen und entwickeln Gegenmaßnahmen, zudem klären sie auch die Öffentlichkeit über Gefahren und Risiken auf.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Georg Borges, Juristische Fakultät der RUB, Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet (a-i3), Tel. 0234/32-26775, E-Mail: georg.borges@rub.de

Weitere Informationen:


Dr. Josef König, Ruhr-Universität Bochum
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

Weitere Artikel in diesem BereichBewerten Sie diesen ArtikelToolbox
Frühjahrstagung "Digitales Publizieren in den Geisteswissenschaften", 30.-31.3.07 
 Neues Fabrikkonzept auf der Microtechnology/Hannover Messe: Square Foot Manufacturing macht Mikroproduktion präziser