Hilfe: Sie befinden sich auf...

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 05.12.06

Archiv

... einer Artikelseite. Sie zeigt den vollständigen Text einer Nachricht.

Am Fuß der Seite finden Sie drei Boxen mit weiteren Aktionsmöglichkeiten:
Über die linke Box können Sie zum vorhergehenden, bzw. nachfolgenden Artikel in diesem Bereich navigieren.
In der mittleren Box können Sie diesen Artikel bewerten.
In der rechten Box kommen Sie zu einer Druckversion dieses Artikels, Sie können den Link dieses Artikels an einen E-Mail-Empfänger verschicken und Sie können diesen Artikel auf einen Merkzettel legen, um ihn leichter wiederzufinden.

Hilfe: Generell zu dieser Seite

Bei NETZGUT finden Sie Nachrichten aus dem Netz.
Zu der Nachricht Ihres Interesses können Sie auf drei Wegen gelangen:

Im Archiv sind die Nachrichten nach Bereichen getrennt.
Unter Themen finden Sie Nachrichten bereichsübergreifend zu einem bestimmten Thema.
Über die Schlagworte gelangen Sie zu den Artikeln, denen eben jene Schlagworte zugeordnet wurden. Auch diese Einordnung ist bereichsübergreifend.

Übrigens: Der Hilfe-Button gibt Ihnen zu jeder Seite die passenden Informationen.

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 05.12.06

Bundespatentgericht verbietet, was Stammzellgesetz erlaubt

Das Bundespatentgericht hat einer von Greenpeace angestrengten Nichtigkeitsklage gegen ein Stammzellpatent des Bonner Wissenschaftlers Professor Dr. Oliver Brüstle vom Institut für Rekonstruktive Neurobiologie der Universität Bonn in Teilen stattgegeben und einzelne Ansprüche abgeändert. Das Patent bezieht sich auf ein Zellkulturverfahren zur Gewinnung von Nervenzellen aus embryonalen Stammzelllinien. Die Technologie könnte für insbesondere für die Behandlung von neurologischen Erkrankungen bedeutsam sein. Obwohl das Patent von existierenden, auch in Deutschland legal einsetzbaren Stammzelllinien ausgeht, hatte Greenpeace Klage wegen ,Sittenwidrigkeit' erhoben.

"Für mich ist die Haltung des Bundespatentgerichts enttäuschend und nicht nachvollziehbar", so Brüstle, gegen den Greenpeace persönlich Klage erhoben hatte. Die Entscheidung des Gerichts ignoriert laut Brüstle das Stammzellgesetz und die damit verbundenen ethischen Abwägungen des Gesetzgebers, wonach die Entwicklung von Therapieverfahren auf Grundlage humaner embryonaler Stammzellen explizit ermöglicht wurde.

Der Prorektor für Forschung der Universität Bonn, Professor Dr. Max P. Baur, nannte die Entscheidung des Gerichts "irritierend": "Die Universitäten sind heute mehr denn je gehalten, Erfindungen, die aus ihren Forschungsergebnissen hervorgehen, zu schützen und zu verwerten." Professor Brüstle ergänzt: "Auf der einen Seite erhalten wir Wissenschaftler vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und anderen Forschungsförderquellen finanzielle Unterstützung für die Patentierung; auf der anderen Seite wird das so generierte geistige Eigentum am Ende zerstört." Das könne dazu führen, dass von deutschen Wissenschaftlern gemachte Erfindungen von ausländischen Unternehmen aufgegriffen und hierzulande ohne Entschädigung des Erfinders verwertet werden können - ein Schlag ins Gesicht derjenigen deutschen Wissenschaftler, die versuchen, ihre Forschungsergebnisse auf dem Stammzellsektor in Anwendungen zu überführen.

Der Stammzellforscher weiter: "Eine solche Haltung wird ohne Zweifel auch Auswirkungen auf die Attraktivität des Biotechnologiestandorts Deutschland haben." Brüstle und sein Anwalt Dr. Martin Grund kündigten Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof an. "Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass es in Deutschland eine Instanz gibt, die dieser Herausforderung gewachsen ist", so Brüstle.


Frank Luerweg, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

Weitere Artikel in diesem BereichBewerten Sie diesen ArtikelToolbox
Tumorerkrankungen der Kopfspeicheldrüsen 
 Das "Visual History Archive" an der Freien Universität Berlin - 52.000 Video-Interviews mit Zeitzeugen und Überlebenden des Holocaust des USC Shoah Foundation Institute online verfügbar