Brennpunkte im Gewerblichen Rechtsschutz
Das Urheberrecht im Unternehmen - oft unterschätzt
"Die Frage, wem das Urheberrecht zusteht - dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer - lässt sich beispielsweise oft nicht klar beantworten", erklärt Rechtsanwalt Dr. Klaus Weber. Er ist Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät und als Lektoratsleiter des C. H. Beck-Verlags täglich mit urheberrechtlichen Fragestellungen befasst. "In jeden Arbeitsvertrag gehören jedenfalls entsprechende Klauseln, die wir auch während des Seminars diskutieren werden", so Weber. "Gegenüber den anderen Schutzrechten bietet das Urheberrecht innerhalb eines Unternehmens bisweilen auch Chancen."
Zwischen den Parteien eines Arbeitsvertrages kommt es vor allem im Zusammenhang mit Arbeitnehmererfindungen immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten, wenn es um die Höhe der Vergütungen geht. "Aus meiner langjährigen Tätigkeit als Vorsitzender der Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen beim Deutschen Patent- und Markenamt beobachte ich, dass sich hier die Praxis immer mehr von den gesetzlichen Vorgaben löst", sagt Dr. Roland Vogel zu Falckenstein, inzwischen Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht. "Außerdem werde ich den Seminarteilnehmern berichten, wie in Deutschland, Europa und im internationalen Bereich mit Arbeitnehmererfindungen umgegangen wird", kündigt von Falckenstein an.
Markenrechtliche Strategien aus erster Hand
Eine zuverlässige Visitenkarte des Unternehmens ist die registrierte Marke. "Dennoch lauern im markenrechtlichen Anmelde- und Widerspruchsverfahren viele Fallstricke" erklärt Prof. Dr. Franz Hacker. Er ist Mitautor des wohl bekanntesten und umfangreichsten Markenrechtskommentars. "Ich will den Teilnehmern Strategien vorstellen, um in diesem Bereich Fehler zu vermeiden. Und als Vorsitzender eines Markenbeschwerdesenats am Bundespatentgericht werde ich darstellen, an welchen Stellen zwischen nationaler und europäischer Rechtsprechung Reibungspunkte bestehen." Denn das Bundespatentgericht entscheidet nur über Beschwerden gegen Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamtes und nicht bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Eintragung einer europäischen Gemeinschaftsmarke.
Zweierlei: Schutzrechte haben - Schutzrechte durchsetzen
Am 15. Mai wird das Seminar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rechtsdurchsetzung im geistigen Eigentum aufgreifen, der am 24. Januar 2007 vorgelegt wurde und die sogenannte Enforcement Richtlinie umsetzt. "Diesen Gesetzentwurf werde ich zum Ausgangspunkt nehmen, um aufzuzeigen, wie und mit welchen Konsequenzen sich geistige Eigentumsrechte durchsetzen lassen", kündigt Rechtsanwalt Dr. Jürgen Kroher an. Nationaler Schutz des geistigen Eigentums macht allerdings keinen Sinn. Der Kampf gegen Produktpiraterie und sonstige Schutzverletzungen ist nur im internationalen Kontext erfolgreich. "Deshalb werde ich den Blick der Teilnehmer nicht nur auf Deutschland, sondern insbesondere auch auf Europa und in den internationalen Bereich lenken", so Kroher, der Vorsitzender der Bezirksgruppe Bayern der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) ist.
Die weltweit führenden Patentrechtler zu Gast in Augsburg
"Das Seminar ist mit hochkarätigen Referenten besetzt. Ich bin sehr stolz, dass es uns aufgrund unserer Partnerschaft im Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC) gelungen ist, mit Prof. Martin Adelman und Judge Randall R. Rader die weltweit wohl führenden Patentrechtler nach Augsburg zu holen", freut sich der Kanzler der Universität Augsburg, Alois Zimmermann. The Honorable Judge Randall R. Rader unterrichtet am MIPLC und an den renommiertesten Universitäten der USA. 1990 hat ihn Präsident George Bush zu einem von zwölf Richtern an einem für die IP-Welt einmaligen Gericht ernannt, dem United States Court of Appeals for the Federal Circuit. Prof. Martin Adelman ist Professor für Intellectual Property and Technology an der George Washington University. Als Patentanwalt war er u. a. lead cousel im Verfahren von Motor City gegen Kolene. Er hat in mehr als 170 Patentverletzungsverfahren als Gutachter oder Zeuge ausgesagt. "Vor allem aber ist er einer der Mitbegründer des MIPLC", so der Kanzler der Augsburger Universität. "Ich freue mich auf den Vortrag von Judge Rader und Prof. Adelman zum internationalen Patentrecht."
Die Teilnahmegebühr beträgt 980 Euro, für Mitglieder der Alumni-Vereine der Universität Augsburg 890 Euro.
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Weitere Informationen:
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Kontakt/Anmeldung:
RA Dr. Matthias Kober
Programmleitung Jura
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