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Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation..., 21.06.05

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Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation..., 21.06.05

Schwerpunktthema Gesundheitstelematik im Bundesgesundheitsblatt

Der zunehmenden Dynamik der Gesundheitstelematik in Deutschland trägt das Bundesgesundheitsblatt gleich mit zwei Ausgaben Rechnung: Im Juni-Heft geben acht Beiträge einen Überblick über die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Das Juli-Heft stellt in neun Beiträgen Anwendungsbeispiele aus der Telematikpraxis vor.

Am 14. März 2005 wurde Ministerin Ulla Schmidt die Version 1.0 der Lösungsarchitektur für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte übergeben. Diese Lösungsarchitektur wurde im gemeinsamen Auftrag der Selbstverwaltung und des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) von der Fraunhofer-Gesellschaft erarbeitet. Sie ist die Basis für die Entwicklung und Produktion der notwendigen Geräte, Systeme und Softwareprodukte für die Gesundheitskarte. Das Projekt wird als eines der größten und innovativsten IT-Projekte weltweit bezeichnet.


Mit der Lösungsarchitektur wurde aber nicht nur ein nachhaltiges Konzept zum sicheren und vertrauenswürdigen Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen vorgestellt, sondern auch eine konkrete Ausformulierung von Basistechnologien, Geschäftsprozessen, Sicherheitsanforderungen, Finanzierungen etc. Mit dem Einsatz der Gesundheitstelematik ist ein Weg vorgezeichnet zur schrittweisen Anpassung bestehender und - soweit erforderlich - zur Schaffung neuer Strukturen des Gesundheitswesens - mit dem Ziel einer verbesserten Patientenversorgung.

Die Beiträge in der Juni-Ausgabe des Bundesgesundheitsblatts geben Antworten auf grundlegende Fragen und enthalten auch kritische Thesen zu verschiedenen Aspekten der Gesundheitstelematik:

Die Ziele der Gesundheitstelematik, politische Aspekte und gesetzliche Grundlagen werden von der Projektgruppe Telematik - Gesundheitskarte dargelegt. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen und die datenschutzrechtlichen Anforderungen. Auch das Zentrum für Human- und Gesundheitswissenschaften geht auf rechtliche Aspekte der Gesundheitstelematik ein, insbesondere auf das Berufs- und Haftungsrecht von Ärzten.

Ökonomische Aspekte, potenzielle Kosten und Einsparungen am Beispiel der Arzneimittelverordnung werden von der Beratungsstelle für Informationssysteme dargestellt. Die Standortbestimmung für eine flächendeckende, standardisierte organisatorisch-technische Infrastruktur erfolgt durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.

Neben den Aktivitäten der deutschen Bundesländer, die von der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitstelematik und das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW zusammengestellt wurden, richtet sich der Blick auch über den Tellerrand: Die Universität Innsbruck beschreibt Telemedizinanwendungen im österreichischen Gesundheitswesen und die Universität Göttingen weist auf die europäische Perspektive der Gesundheitstelematik hin.

Das Schwerpunktheft des Bundesgesundheitsblatts im Juli 2005 enthält in Ergänzung dazu viele Beispiele aus der Telematikpraxis, insbesondere mit Bezug auf einen optimierten Zugang zu den Gesundheitsdaten der Patienten. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte mit dem elektronischen Rezept ist auf dem Weg dahin nur ein erster, wenngleich essentieller Schritt.

Einzelheiten dazu legt die Projektgruppe Telematik - Gesundheitskarte des BMGS dar. Wie die Arzneimitteldaten für das elektronische Rezept zu übermitteln sind, beschreibt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).

Erst die so genannten freiwilligen Anwendungen wie die elektronische Gesundheitsakte, die Arzneimitteldokumentation und der Einsatz der Karte in der integrierten Versorgung werden die Potenziale und Synergien zum Vorteil der Patienten richtig nutzbar machen. Über die Arzneimitteldokumentation berichtet die Berliner Charité.

Elektronische Gesundheitsakte, elektronische Patientenakte, elektronische Gesundheitskarte: Der Beitrag aus dem DIMDI bringt Klarheit in Definition und Abgrenzung und beleuchtet die Auswirkungen auf das Arzt-Patienten-Verhältnis solcher Telematikanwendungen.

Eine Voraussetzung für den Einsatz dieser Anwendungen auf der Patientenseite ist der elektronische Heilberufsausweis, der in seinen unterschiedlichen Ausprägungen und seiner Verbindung zur elektronischen Gesundheitskarte von der KV Bayern beschrieben wird.

Um einen Informationsverlust beim Aufbau einer integrierten Versorgung zu vermeiden, ist aber auch die elektronische Vernetzung von Arztpraxen und Kliniken notwendig. Nur so lassen sich Synergieeffekte erzielen und Insellösungen verhindern. Die Vorteile aus medizinischer Sicht stellt das Deutsche Herzzentrum Berlin dar.

Das Pilotprojekt "Telematik in einem Demonstrationsvorhaben Brustkrebs" am Universitätskrankenhaus Hamburg-Eppendorf in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg belegt die deutlich verbesserte Kommunikation zwischen allen Beteiligten mithilfe von Gesundheitstelematik.

Aber auch die Auseinandersetzung mit Patienten-bezogenen Anwendungen ist deshalb erforderlich. Zehn kritische Thesen dazu kommen aus der Fachhochschule Dortmund und führen zu einer klaren Forderung: Der gesellschaftliche Konsens zum sachgerechten Einsatz der Technologie und deren Nutzung sowie gesetzliche Regelungen und sichere technische Mechanismen sind unabdingbar, um das Arzt-Patienten-Verhältnis nicht zu stören.

Ein weiterer Beitrag des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf befasst sich kritisch mit der Akzeptanz telematischer Anwendungen im Gesundheitswesen, insbesondere bei den Anwendern. Deren Akzeptanz ist unabdingbar für die Einführung von Gesundheitstelematik in der medizinischen Versorgung.

Das Bundesgesundheitsblatt wird herausgegeben von den Bundesinstituten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Das Robert-Koch-Institut in Berlin ist Sitz der Redaktion. Die Monatszeitschrift ist über den Buchhandel erhältlich oder direkt beim Verlag (SAG-journals@springer-sbm.com).

Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln stellt ein hochwertiges Informationsangebot für alle Bereiche des Gesundheitswesens zur Verfügung. Die rund 80 Datenbanken mit rund 110 Millionen Dokumenten repräsentieren eines der wichtigsten medizinischen Informationsangebote in Deutschland.
Zu den Aufgaben des DIMDI gehören u.a. die Herausgabe deutscher Versionen von medizinischen Klassifikationen wie ICD-10, ICF, OPS, ATC, MeSH und UMDNS sowie der Aufbau von Informationssystemen für Arzneimittel, Medizinprodukte und Health Technology Assessment (HTA).

Weitere Informationen:


Susanne Breuer, Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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