Hilfe: Sie befinden sich auf...

Heidelberger Akademie der Wissenschaften, 10.08.06

Archiv

... einer Artikelseite. Sie zeigt den vollständigen Text einer Nachricht.
Sie können auf die im Artikel enthaltenen Bilder klicken, um eine größere Version des Bildes angezeigt zu bekommen.

Am Fuß der Seite finden Sie drei Boxen mit weiteren Aktionsmöglichkeiten:
Über die linke Box können Sie zum vorhergehenden, bzw. nachfolgenden Artikel in diesem Bereich navigieren.
In der mittleren Box können Sie diesen Artikel bewerten.
In der rechten Box kommen Sie zu einer Druckversion dieses Artikels, Sie können den Link dieses Artikels an einen E-Mail-Empfänger verschicken und Sie können diesen Artikel auf einen Merkzettel legen, um ihn leichter wiederzufinden.

Hilfe: Generell zu dieser Seite

Bei NETZGUT finden Sie Nachrichten aus dem Netz.
Zu der Nachricht Ihres Interesses können Sie auf drei Wegen gelangen:

Im Archiv sind die Nachrichten nach Bereichen getrennt.
Unter Themen finden Sie Nachrichten bereichsübergreifend zu einem bestimmten Thema.
Über die Schlagworte gelangen Sie zu den Artikeln, denen eben jene Schlagworte zugeordnet wurden. Auch diese Einordnung ist bereichsübergreifend.

Übrigens: Der Hilfe-Button gibt Ihnen zu jeder Seite die passenden Informationen.

Heidelberger Akademie der Wissenschaften, 10.08.06

Lehrpläne für ein neues Menschenbild - Wie die Gesetzestexte der Reformation Deutschland veränderten

Heidelberger Akademie der Wissenschaften stellt Band 18 der Edition "Evangelische Kirchenordnungen" vor - "Zum ersten Mal wurden Ansätze einer allgemeinen Bildungspolitik in Deutschland sichtbar."

1557 erschien unter Herzog Wolfgang von der Pfalz-Zweibrücken eine neue Kirchenordnung. Sie zog weitreichende Veränderungen für die Untertanen nach sich wie etwa die Einführung der Schulpflicht.
(Quelle: Mit freundlicher Erlaubnis des Kurpfälzischen Museums Heidelberg)

Titelblatt Bd. 18: Die Evangelische Kirchenordnung aus Zweibrücken war so eindeutig und durchdacht formuliert, dass auch andere Landstriche sie nahezu identisch für die Regelung ihrer Rechtsfragen und damit in weiten Teilen für Belange des Alltagslebens übernahmen.
(Quelle: Verlag)

Im Jahre 1533 traten die Zweibrücker Herzöge zum Protestantismus über. Damit wurde in ihrem gesamten Territorium die reformatorische Lehre auch für ihre Untertanen verbindlich. War das alltägliche Leben der Menschen seit dem Mittelalter neben dem weltlichen Recht vor allem durch katholisches Kirchenrecht, das sogenannte "Corpus Iuris Canonici" geregelt, so wurde die alte Rechtsordnung durch den Wechsel zur neuen Lehre mit einem Schlag hinfällig. Dies bedeutete für die Untertanen eine nicht unerhebliche Unsicherheit, was solch wichtige Fragen wie die Eheschließung, die Regelung der Armenfürsorge oder der Schulbildung anging.


Am 1. September legt die Forschungsstelle "Evangelische Kirchenordnungen" der Heidelberger Akademie der Wissenschaften Band 18 Rheinland-Pfalz I: Herzogtum Zweibrücken, Grafschaften Veldenz, Lützelstein, Sponheim, Sickingen, Manderscheid u.a. ihrer Edition der Kirchenordnungen des südwestdeutschen Raumes vor. "Wir sehen hier einen großen gesellschaftlichen Umbruch, der eben nicht nur den Glauben allein, sondern auch die ganz grundlegenden Fragen des gesellschaftlichen Miteinanders betraf", so Dr. Thomas Bergholz von der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. "Die damaligen Umbrüche erwiesen sich als weitreichend: Zum ersten Mal wurden Ansätze einer allgemeinen Bildungspolitik in Deutschland sichtbar. Im Herzogtum Zweibrücken etwa wurde faktisch die allgemeine Schulpflicht eingeführt. Hier zeigt sich ein neues Menschenbild, hier wurden Grundsteine für Veränderungen gelegt, die ihre Fortwirkungen bis auf den heutigen Tag zeigen."

Auch wenn das Herzogtum Zweibrücken ein eher kleines Gebiet umfasste, entwickelten die hier 1557 unter Herzog Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken herausgegebenen Rechtstexte doch weitreichende Wirkung. Sie waren maßgeblich auch für die neue Gesetzgebung in weiten Teilen des heutigen Rheinland-Pfalz, im Hunsrück, der Eifel und dem Westerwald, sowie in Lothringen und dem Elsass. Ausschlaggebend war eine bis dato unerreicht eindeutige Regelung des Rechtslebens, die mit etlichen gesellschaftlichen Neuerungen einherging: So erhielt im Herzogtum Zweibrücken jedes Dorf eine Schule. War kein Lehrmeister vorhanden, so wurde der örtliche Pfarrer verpflichtet, den Unterricht zu halten. Und dies eben nicht nur in religiösen Fragen, sondern vor allem Lesen, Schreiben und Rechnen standen auf dem Lehrplan. "Inhaltlich und formal sehen wir hier eine musterhafte Kirchenordnung vor uns", so Bergholz. "Viele Lebensbereiche wurden neu strukturiert, und zwar bis hinein in die Lehrpläne der Schulen. Die Landeskirche wurde neu aufgebaut, die theologischen und andere Examina standardisiert."

Die Bevölkerung begrüßte die neuen Regelungen, brachten sie doch Sicherheit in vielen Fragen des täglichen Lebens mit sich. Doch unter der Oberfläche lebten die alten religiösen Bräuche, wie etwa das "Wetterläuten", noch lange fort. "Im Mittelalter wurden bei Unwetter die Glocken geläutet. Die Menschen glaubten, dass die gesegneten Glocken Unheil abwenden würden, eine Schlechtwetterfront vertreiben und Ernteschäden abwenden könnten", stellt Bergholz fest. Die evangelische Kirche jedoch wollte das Läuten der Glocken als schlichte Aufforderung zum Gebet, zur inneren Einkehr verstanden wissen. "So bedeuten die Evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts auch die Abwendung von einem uralten naturmagischen Denken. Es wurde durch die Weltanschauung des neuen Humanismus allerdings nur sehr langsam verdrängt."

Sehling, Emil: Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. Band XVIII: Rheinland-Pfalz I. Herzogtum Zweibrücken, Grafschaften Veldenz, Lützelstein, Sponheim, Sickingen, Manderscheid u.a. Bearbeitet von Thomas Bergholz. Verlag Mohr-Siebeck, 732 Seiten und Karte. Leinen ca. 200 Euro. ISBN 3-16-148761-3

Rückfragen bitte an:

Dr. Johannes Schnurr
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
der Heidelberger Akademie der Wissenschaften
Telefon: 06221 / 54 34 00
Fax: 06221 / 54 33 55
E-Mail: johannes.schnurr@urz.uni-heidelberg.de
Internet: www.haw.baden-wuerttemberg.de

sowie

Pfr. Dr. Thomas Bergholz
Forschungsstelle Evangelische Kirchenordnungn
Telefon: 06221/ 54 81 69
Fax: 06221/ 54 43 95
E-Mail: thomas.bergholz@urz.uni-heidelberg.de


Dr. Johannes Schnurr, Heidelberger Akademie der Wissenschaften
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

Weitere Artikel in diesem BereichBewerten Sie diesen ArtikelToolbox
Bürger rechnen ihre Städte zu den WM-Gewinnern 
 Simulation spart Zeit und Kosten