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Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und..., 17.01.08

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Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und..., 17.01.08

Jugendhilfe stärken ist besser als Boot-Camps planen - Fachverband der Familienberater und Familientherapeuten lehnt Verschärfun

Familienberater und Familientherapeuten helfen täglich "schwierigen" oder straffällig gewordenen Jugendlichen erfolgreich - jenseits von "Bootcamp oder Knast". "Eine Verschärfung des Jugendstrafrechts zur Bekämpfung von Jugendgewa

Psychologie-Professor Schweitzer weist darauf hin, dass es notwendig ist, das Umfeld der Jugendlichen zu berücksichtigen: "Wir müssen Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe stärken, Schulen qualifizieren und wieder mehr Jugendarbeit fördern und Jugendhilfe anbieten." Gerade in der Kinder- und Jugendhilfe seien aber in den zurückliegenden Jahren systematisch Gelder gestrichen worden. Das gleiche gelte für Justizverwaltungen oder Polizei, so dass jugendliche Straftäter zu lange auf ihren Prozess warten.


Für straffällig gewordene Jugendliche hätten Jugendhilfe und Justiz eine Vielfalt von wirksamen Projekten und Programmen entwickelt: Täter-Opfer-Ausgleich, Betreuungsweisungen, Formen aufsuchender Familientherapie, Denk-Zeit-Trainings, erlebnispädagogische Projekte oder etwa Anti-Aggressions-Trainings. Dabei nutzten die Fachkräfte häufig Ansätze und Methoden, die in systemischer Beratung und Therapie entwickelt worden seien, erläutert der Vorsitzende des Fachverbandes mit mehr als 2700 Beratern, Supervisoren und Familientherapeuten. "Systemiker" hätten auch Methoden, die gerade bei besonders schwierigen Jugendlichen zum Erfolg führten: Zum Beispiel das systemische Elterncoaching, bei dem es um stärkere "elterliche Präsenz" und damit neue Handlungsmöglichkeiten für hilflose Eltern geht, oder die Multifamilientherapie, bei der gleichzeitig mit mehreren Familien gearbeitet werde und bei der so Selbsthilfekräfte gestärkt würden. In Deutschland noch wenig bekannt ist die in den USA für delinquente Kinder und Jugendliche entwickelte Multisystemische Therapie. Multisystemische Therapie geht davon aus, dass neben der Familie besonders die Schule, der Freundes- und Bekanntenkreis und die Nachbarschaft gleich starke Einflüsse auf das Verhalten der Jugendlichen ausüben. Schweitzer: "Multisystemische Therapie findet also an den verschiedensten "Tatorten" parallel oder nacheinander statt: im Wohnzimmer der Familie, im Klassenzimmer, im Sportverein oder auf dem Spielplatz." Zur Multisystemischen Therapie liegen sehr gute Wirksamkeitsstudien mit ermutigenden Ergebnissen vor.

Die DGSF begrüßt und unterstützt die von fast 1000 Hochschullehrern und Praktikern der Jugendstrafrechtspflege unterstützte Resolution gegen die Verschärfung des Jugendstrafrechts sowie die gemeinsame Verbandserklärung "Hände weg vom Jugendstrafrecht".

Die Resolution "Stellungnahme zur aktuellen Diskussion um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts" ist im Internet zu finden unter
www.dvjj.de/artikel.php?artikel=989.
"Hände weg vom Strafrecht" ist eine gemeinsame Erklärung der Verbände: Vereinigung Berliner Strafverteidiger, Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein E.V., Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen, Neue Richtervereinigung, Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen E.V., Berliner Rechtsanwaltskammer, ASJ, Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen Deutsche Strafverteidiger e.V.; im Internet unter
www.strafverteidigertag.de/haendeweg.htm.

verantwortlich:
Bernhard Schorn, DGSF
Christophstraße 31 | 50670 Köln
Fon (0221) 61 31 33 | Fax (0221) 9 77 21 94
E-Mail: schorn@dgsf.org
www.dgsf.org

Weitere Informationen:


Bernhard Schorn, Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familienthera
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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In Deutschland werden unter Jugendhilfe (eigentlich Kinder- und Jugendhilfe) alle Leistungen und Aufgaben freier und öffentlicher Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien zusammengefasst. Diese wurden 1990/91 im SGB VIII (KJHG) neu zusammengestellt und grundlegend überarbeitet. Das SGB-VIII hat seitdem eine Reihe von Überarbeitungen erfahren; zuletzt Ende 2005 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK). Wikipedia


 

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