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Bundesamt für Naturschutz, 07.12.07

Erste Erfolge beim Artenschutz erkennbar - aber es bleibt noch viel zu tun.

Gemeinsame Pressemitteilung vom Bundesamt für Naturschutz und dem Bundesumweltministerium: Naturschutz/Biologische Vielfalt/FFH-Bericht.

Die Bundesrepublik Deutschland ist heute ihrer Verpflichtung nach dem Europäischen Naturschutzrecht nachgekommen und hat den so genannten FFH-Bericht an die Europäische Kommission übermittelt. Der Bericht zeigt, dass der Zustand für etwa ein Viertel der von der FFH-Richtlinie erfassten Arten und Lebensraumtypen bereits als "günstig" zu beurteilen ist. So befinden sich beispielsweise viele Fledermausarten, die Seehundbestände in der Nordsee, aber auch die großen Buchenwald-Lebensräume im kontinentalen Teil Deutschlands bereits im "grünen Bereich". Hierin zeigen sich erste Erfolge der Länder bei der Umsetzung der europäischen Naturschutzpolitik.


"Wir sind auf dem richtigen Weg. Wir können heute feststellen, dass die schlimmsten Schäden an der Natur in Deutschland bis in die 80er Jahre hinein stattgefunden haben, aber nicht mehr seit Inkrafttreten der FFH-Richtlinie im Jahr 1994. Die Ergebnisse sollten uns daher ermutigen: Wir sind in der Lage, negative Trends bei der biologischen Vielfalt umzukehren, unsere natürliche Umwelt zu schützen und auch wiederherzustellen. Die FFH-Richtlinie hat dazu entscheidend beigetragen", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU verpflichtet die Mitgliedstaaten besonders gefährdete Arten und Lebensräume in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder zu entwickeln und zum Aufbau eines europäischen Schutzgebietssystems. Am 07.12.2007 wurde der erste umfassende nationale Bericht, der in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern erarbeitet und mit maßgeblicher Unterstützung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) erstellt wurde, bei der EU-Kommission vorgelegt. In diesem Bericht wird erstmals über den Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie detailliert Auskunft gegeben.

"Seit dem Inkrafttreten der FFH-Richtlinie 1994 sind die in Deutschland vorkommenden und bis dato stark gefährdeten Arten und Lebensraumtypen der Anhänge in den benannten FFH-Gebieten und teilweise auch darüber hinaus besonders geschützt. Pläne und Projekte bedürfen einer Prüfung ihrer Verträglichkeit im Bezug auf diese Schutzgüter", sagte Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Darüber hinaus gelten seit dieser Zeit besondere Artenschutzbestimmungen. Dies hat nach Auffassung der BfN-Präsidentin dazu beigetragen, dass sich seit Mitte der 1990er Jahre einige Bestände erholen konnten.

Bundesumweltministerium und BfN sieht jedoch auch noch erhebliche Defizite. Der Bericht zeigt, dass der überwiegende Teil der Arten und Lebensräume sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet. Beispielsweise wird für den Luchs und die Flussperlmuschel der Zustand als schlecht eingeschätzt. Ebenso alarmierend steht es um die Gletscher in den Alpen, die durch den Klimawandel besonders bedroht sind, sowie um die Moore, für die eine Verbesserung aufgrund der langen Regenerationszeiten nur langfristig zu erreichen ist.

Der Bericht macht deutlich, dass die Anstrengungen im Naturschutz fortgeführt werden müssen, um eine Verbesserung der Situation für die betroffenen Schutzgüter erreichen zu können. Denn das Ziel der FFH-Richtlinie, ein günstiger Erhaltungszustand aller Arten und Lebensraumtypen, ist ein wichtiger Schritt bei unseren Bemühungen die biologische Vielfalt zu bewahren und damit die Lebensgrundlage für heutige und künftige Generationen zu schützen.

Weitere Informationen und die Ergebnisse des FFH-Berichts:
http://www.bfn.de/0316_bericht2007.html und http://www.bmu.de/40468

Hinweis:
Die Bundesregierung setzt sich für den Erhalt der biologischen Vielfalt ein. Im Vorfeld der UN-Naturschutzkonferenz führt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Kampagne zur biologischen Vielfalt durch, um die Öffentlichkeit auf den Wert und den Nutzen der biologischen Vielfalt aufmerksam zu machen. Weitere Information unter http://www.naturallianz.de.


Franz August Emde, Bundesamt für Naturschutz
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, http://www.idw-online.de

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Artenschutz gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz umfasst den Schutz und die Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt (Artenvielfalt). Wikipedia


 

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Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union, die 1992 beschlossen wurde. Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention; eines ihrer wesentlichen Instrumente ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Wikipedia


 

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